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Europa und die UNO

20.07.2015

Im Europäischen Parlament wird derzeit über den sogenannten Väyrynen-Bericht  „Die Rolle der EU innerhalb der Vereinten Nationen: Wie können die außenpolitischen Ziele der EU besser verwirklicht werden?“ debattiert. Wir dokumentieren die Änderungsänträge von Helmut Scholz aus den Ausschüssen für Konstitutionelle und Auswärtige Fragen.

 

EUROPEAN PARLIAMENT

Ausschuss für konstitutionelle Fragen </Commission>

29/06/2015

Rapporteur David McAllister

zur Rolle der EU innerhalb der Vereinten Nationen: Wie können die außenpolitischen Ziele der EU besser verwirklicht werden?

Entwurf einer Stellungnahme

 

Amendment 1

Helmut Scholz

 

Entwurf einer Stellungnahme

Artikel 1

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

trägt sowohl dem komplexen institutionellen Aufbau der Vereinten Nationen (VN) als auch dem besonderen Charakter der Europäischen Union (EU) als supranationale Union, die innerhalb der VN einen verstärkten Beobachterstatuts genießt, Rechnung, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die EU-Mitgliedstaaten den VN auch einzeln angehören; fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und den einzelnen Strukturen der VN durch die Verbesserung der allgemeinen Koordinierung und Kohärenz;

trägt sowohl dem komplexen institutionellen Aufbau der Vereinten Nationen (VN) als auch dem besonderen Charakter der Europäischen Union (EU) als supranationale Union Rechnung; unterstreicht, dass die eigentliche Rechtssubjekte der VN die souveränen Staaten der Weltgemeinschaft sind, die EU innerhalb der VN aber einen verstärkten Beobachterstatuts bei der Generalversammlung genießt; fordert angesichts zunehmender globaler Interdependenzen und neuer zivilisatorischer Herausforderungen eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten um ihrer Verantwortung für die friedliche Bewältigung der globalen Entwicklungsherausforderungen auf der Basis der Normen des Völkerrechts, der Prinzipien des Multilateralismus sowie im Rahmen einer gleichberechtigten Partnerschaft und Kooperation gerecht zu werden; fordert hierfür die Entwicklung einer engen Zusammenarbeit und Koordinierung mit den einzelnen Strukturen der VN;

Amendment 2

Artikel 2

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

unterstützt die VN-Reformagenda, die auf einen wirksamen Multilateralismus ausgerichtet ist, und erkennt gleichzeitig den verstärkten Status der EU bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen an, den sie seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 und der Annahme der VN-Resolution zur Mitwirkung der Europäischen Union an der Arbeit der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2011 innehat;

bekräftigt die zentrale Rolle der VN für die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, für die Institutionalisierung des Dialogs zwischen den Völkern der Weltgemeinschaft über politische, wirtschaftliche, soziale, ökologische, kulturelle, finanzielle und rechtliche Herausforderungen sowie für die gewaltfreie Lösung von Konflikten zwischen diesen; unterstützt die VN-Reformagenda, welche darauf zielen sollte, die bestehenden Strukturen durch umfassendere Kontroll- und Entscheidungskompetenzen der Generalversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat grundlegend zu demokratisieren, den bestehenden Multilateralismus durch eine erhöhte Repräsentativität vor allem afrikanischer und lateinamerikanischer Staaten im Sicherheitsrat zu stärken sowie die Rolle der bestehenden Regionalorganisationen, der Nebenorgane sowie der Organe mit Sonderstatus bei der Erbringung eigenständiger spezifischer Beiträge zur Verwirklichung der Ziele der Charta der VN politisch und finanziell deutlich zu stärken;

Amendment 3

Artikel 3

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

hebt hervor, dass eine solide und stabile Partnerschaft zwischen der EU und den VN im Rahmen aller drei Säulen – Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Entwicklung – grundlegend für die Arbeit der VN und auch von entscheidender Bedeutung für die Rolle der EU als globaler Akteur ist;

hebt hervor, dass eine solide und stabile Partnerschaft zwischen der EU und den VN im Rahmen aller drei Säulen – Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Entwicklung – grundlegend für die Arbeit der VN und auch von entscheidender Bedeutung für die Rolle der EU als globaler Akteur ist; bekräftigt die zentrale Rolle der Prävention und der Ursachenbekämpfung für die Begegnung von Gewaltkonflikten und die Lösung neuer zivilisatorischer Herausforderungen

Amendment 4

Artikel 4

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

setzt sich dafür ein, das System der Vereinten Nationen besser an die neuen weltweiten Machtkonstellationen anzupassen und seine Transparenz, Rechenschaftspflicht und Wirksamkeit durch die Vermeidung von Doppelarbeit und eine rationellere Nutzung der VN-Strukturen zu stärken;

setzt sich dafür ein, das System der Vereinten Nationen mit seinen zahlreichen Institutionen und Strukturen besser an die neuen weltweiten Herausforderungen und Entwicklungen anzupassen und seine Transparenz, Rechenschaftspflicht und Wirksamkeit durch die Vermeidung von Doppelarbeit und eine rationellere Nutzung der VN-Strukturen zu stärken; bekräftigt seine Unterstützung für eine verbindliche Einführung eines Vertretungsrechts für gesellschaftliche Akteure bei der Diskussion von Fragen in den VN, die sie unmittelbar betreffen;

Amendment 5

Artikel 4a (neu)

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

 

fordert für die 2017 erforderliche Neuwahl eines UN-Generalsekretärs ein verändertes Auswahlverfahren, welches hinsichtlich seiner Kriterien und seines Ablaufes für die UN-Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit und die Medien transparent ist und zugleich die Geschlechterparität fördert;

Amendment 5

Artikel 5

 

 

Entwurf einer Stellungnahme

Amendment

bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen der wichtigste Geldgeber der Vereinten Nationen sind; verweist daher im Sinne der Initiative „Delivering as One“ (ein Koordinator, ein Budgetrahmen, ein Programm und ein Büro) auf die Notwendigkeit, eine höhere Sichtbarkeit der über die VN bereitgestellten EU-Förderung sowie den wirksamen Einsatz dieser Mittel sicherzustellen; fordert die VN und die Kommission auf, dass Parlament regelmäßig und umfassend über die Inanspruchnahme der EU-Beiträge durch die VN zu unterrichten;

 

bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen der wichtigste Geldgeber der Vereinten Nationen sind; verweist daher im Sinne der Initiative „Delivering as One“ (ein Koordinator, ein Budgetrahmen, ein Programm und ein Büro) auf die Notwendigkeit, eine höhere Sichtbarkeit der über die VN bereitgestellten EU-Förderung sowie den wirksamen Einsatz dieser Mittel sicherzustellen; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, gegenüber den VN auf die konsequente Umsetzung der UN Transparency and Accountability Initiative zu drängen und das Europäische Parlament regelmäßig und umfassend über die Inanspruchnahme der EU-Beiträge durch die VN zu unterrichten;

 

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AMENDMENTS 1 - 17

Rapporteur Paavo Väyrynen

The role of the EU within the UN - how to better achieve EU foreign policy goals

Motion for a resolution PE560.600 - 2015/2104(INI)

 

Amendment 1

Helmut Scholz

Recital Q

 

Motion for a resolution

Amendment

Q. in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen das erste und wichtigste globale Forum für die Verbesserung der Weltordnungspolitik und die Förderung der Werte und Interessen der EU ist;

Q. in der Erwägung, dass das System der Vereinten Nationen das erste und wichtigste globale Forum für die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, für die Institutionalisierung des Dialogs zwischen den Staaten der Völkergemeinschaft über gemeinsame politische, wirtschaftliche, soziale, ökologische, kulturelle, finanzielle und rechtliche Herausforderungen, für die Verbesserung der Weltordnungspolitik sowie für die gewaltfreie Lösung von Konflikten zwischen den Staaten ist;

 

Amendment 2

Paragraph 1

 

Motion for a resolution

Amendment

1. betont, dass die Vollversammlung, die die Regierungen aller Mitgliedstaaten repräsentiert, über Mittel und Wege verfügen muss, um dem System der Vereinten Nationen eine Richtung zu geben und all seine Tätigkeiten zu koordinieren; vertritt die Auffassung, dass die demokratische Governance der Vereinten Nationen langfristig durch die Einsetzung eines Weltparlaments, das die Völker vertritt, gestärkt werden sollte;

1. betont, dass die Vollversammlung, die die Regierungen aller Mitgliedstaaten repräsentiert, über Mittel und Wege verfügen muss, um dem System der Vereinten Nationen eine Richtung zu geben und all seine Tätigkeiten zu koordinieren; unterstützt die VN-Reformagenda, welche neben den bisherigen Bestrebungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmethoden zukünftig verstärkt darauf zielen sollte, die bestehenden Strukturen durch umfassendere Kontroll- und Entscheidungskompetenzen der Generalversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat grundlegend zu demokratisieren, den bestehenden Multilateralismus durch eine erhöhte Repräsentativität vor allem afrikanischer und lateinamerikanischer Staaten im Sicherheitsrat zu stärken sowie die Rolle der bestehenden Regionalorganisationen, der Nebenorgane sowie der Organe mit Sonderstatus bei der Erbringung eigenständiger spezifischer Beiträge zur Verwirklichung der Ziele der Charta der VN politisch und finanziell deutlich zu stärken; nimmt den Wunsch zahlreicher Internationalen Organisationen, Internationaler Nichtregierungsorganisationen und internationaler Netzwerke zur Kenntnis, dass die demokratische Governance der Vereinten Nationen langfristig durch Einsetzung eines Weltparlaments, das die Völker vertritt, gestärkt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass im Interesse der demokratischer Legitimation einer derartigen Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen neue Regeln für deren Zusammensetzung zu erarbeiten sind, welche die adäquate Abbildung der politischen, sozialen und ethnischen Vielfalt der Weltgemeinschaft absichert;

 

Amendment 3

Paragraph 1 a (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

1 a. verweist auf die umfangreichen Erfahrungen, die mit der sogenannten "Arria-Formel" im Rahmen der Arbeit des UN-Sicherheitsrates gemacht wurden und bringt seine Unterstützung zum Ausdruck für eine verbindliche Einführung eines allgemeinen Vertretungsrechts für gesellschaftliche Akteure bei der Diskussion von Fragen in den VN, die sie unmittelbar betreffen;

 

Amendment 4

Paragraph 1 b (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

1 b. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, darauf zu drängen, dass für die 2017 erforderliche Neuwahl eines UN-Generalsekretärs ein verändertes Auswahlverfahren eingeführt wird, welches hinsichtlich seiner Kriterien und seines Ablaufes für die UN-Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit und die Medien transparent und inklusiv ist, klare Alternativen in Gestalt mehrerer Kandidaten aufzeigt und zugleich die Geschlechterparität fördert;

 

Amendment 5

Paragraph 1 c (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

1 c. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, nur solche Kandidaten für die Neuwahl des UN-Generalsekretärs aufzustellen und zu unterstützen, die den Kriterien höchster Professionalität, eines umfassenden Verständnisses der Prinzipien der UN-Charta und einer starken persönlichen Verpflichtung zum Handeln in ihrem Geiste, einer höchsten moralischen Autorität, Unabhängigkeit und Integrität sowie ausgeprägter diplomatischer, vermittelnder, Problemlösungs- und Kommunikationskompetenzen verfügt und sich öffentlichen Anhörungen gestellt hat;

 

Amendment 6

Paragraph 2

 

Motion for a resolution

Amendment

2. ist davon überzeugt, dass der Sicherheitsrat, dessen Zusammensetzung auf einer überholten Weltordnung basiert, reformiert werden muss, um die neue geopolitische Weltlage widerzuspiegeln und besser für aktuelle und zukünftige Sicherheitsherausforderungen gerüstet zu sein;

2. ist davon überzeugt, dass der Sicherheitsrat, der in seiner Zusammensetzung die Machtverhältnisse unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkriegs widerspiegelt und in seiner strukturellen Komposition seit 1965 unverändert ist, grundlegend reformiert werden muss, um besser für aktuelle und zukünftige Sicherheitsherausforderungen gerüstet zu sein;

 

Amendment 7

Paragraph 2 a (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

2 a. unterstreicht, dass das Kernelement der Reform des Sicherheitsrates die Stärkung des Konsensprinzips sein sollte, was nicht mit einer Abschaffung des Veto-Rechts vereinbar wäre sondern vielmehr auf dessen Ausweitung auf alle Mitglieder des Sicherheitsrates sowie die Übertragung finaler Entscheidungskompetenzen bei bestimmten Veto-Fällen - wie den Einsatz von Blauhelmen - auf die Generalversammlung orientieren sollte;

 

Amendment 8

Paragraph 3

 

Motion for a resolution

Amendment

3. fordert – angesichts des Beitrags der EU zu Frieden und Sicherheit in der Welt – eine Reform des Sicherheitsrates, durch die die Europäische Union einen ständigen Sitz erhalten würde; stellt fest, dass es, da die EU im Sicherheitsrat nicht vertreten ist, den beiden ständigen und den rotierenden europäischen Mitgliedern obliegt, die auf einer abgestimmten GASP basierenden Interessen wiederzugeben, zu vertreten und zu verteidigen;

3. fordert – angesichts des Beitrags der EU zu Frieden und Sicherheit in der Welt – eine Reform des Sicherheitsrates, durch die die Europäische Union im Austausch gegen die beiden bisherigen ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates Frankreich und Großbritannien einen ständigen Sitz erhalten würde; stellt fest, dass es, da die EU im Sicherheitsrat nicht vertreten ist, sich die beiden ständigen und die rotierenden europäischen Mitgliedern auf der Basis von Art. 34§2 des Lissabon-Vertrages dazu verpflichten, die auf einer abgestimmten GASP basierenden Interessen und Standpunkte wiederzugeben, zu vertreten und zu verteidigen sowie "die übrigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang (zu) unterrichten";

 

Amendment 9

Paragraph 5

 

Motion for a resolution

Amendment

5. ist davon überzeugt, dass die wirtschaftliche und soziale Dimension des VN-Systems deutlich gestärkt werden muss und dass dies durch die Einsetzung eines Rates für nachhaltige Entwicklung als wichtigstes für die Entscheidungen zuständiges Organ für alle Angelegenheiten in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung (auf der Grundlage der drei Säulen Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik) geschehen könnte, indem für eine koordinierte und wirksame Beurteilung des Bedarfs gesorgt wird und die notwendigen Fahrpläne, Entscheidungen und verbindlichen Maßnahmen erlassen werden; betont, dass dies notwendig ist, um die auf dem VN-Gipfel im September für die nachhaltige Entwicklung angenommenen Ziele wirksam umzusetzen;

5. ist davon überzeugt, dass die wirtschaftliche, soziale, ökologische und entwicklungspolitische Dimension des VN-Systems deutlich gestärkt werden muss und dass dies durch eine Reform des gemäß der Satzung der VN hierfür zuständigen Hauptorgans, des Wirtschafts- und Sozialrates (ECOSOC) geschehen muss, der unter anderem die Arbeit so wichtiger UN-Sonderorganisationen wie das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), den Weltbevölkerungsfonds (UNFPA), den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), das Weltkinderhilfswerk (UNICEF) sowie weiterer funktionaler und regionaler Komitees koordiniert; begrüßt, dass die UN Vollversammlung mit der im September 2013 verabschiedeten Resolution 68/1, "Überprüfung der Umsetzung der Resolution 61/16 über die Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrats" nicht nur die zentrale Rolle des ECOSOC anerkennt und bekräftigt sondern diesen gleichzeitig zu weitreichenden Reformen verpflichtet, die darauf gerichtet sind ihn in seiner Rolle und Verantwortung zu stärken sowie seine Ergebnisorientierung u.a. durch eine verstärkte politische Ausrichtung der Arbeit der verschiedenen UN-Organe sowie deren verbesserten Zusammenarbeit, durch eine effektivere Nutzung der vorhandenen Ressourcen, das Schaffen neuer Organisationsformen wie dem HLPF, der offenen Arbeitsgruppe für die SDGs oder zwischenstaatlichen Expertengruppen, welche sich im Kontext des Post-2015-Prozesses mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung befassen sollen, die aktivere Einbindung von Interessengruppen in die Arbeit des Rates, die Umstrukturierung der sogenannten Arbeitssegmente des Rates und die Stärkung der Management- und Reporting-Formate zu fördern;

 

Amendment 10

Paragraph 6

 

Motion for a resolution

Amendment

6. ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Gewährleistung der notwendigen Legitimität, Effizienz und Effektivität der Entscheidungen, die dieser Rat für nachhaltige Entwicklung treffen würde, sein Status und seine Zusammensetzung denen des Sicherheitsrates ähneln sollten, mit einigen ständigen Mitgliedern, darunter die EU, und einigen rotierenden Mitgliedern; ist jedoch der Ansicht, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür geben kann, einem Land oder einer regionalen Organisation das Recht zu geben, sich einer von einer Mehrheit oder einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder getroffenen Entscheidung entgegenzustellen, und lehnt daher jede Art von Vetorecht ab;

entfällt

 

Amendment 11

Paragraph 7

 

Motion for a resolution

Amendment

7. ist der Ansicht, dass diesem Rat auch eine starke koordinierende Rolle in allen anderen Bereichen des VN-Systems abgesehen von der Sicherheit zukommen sollte; ist angesichts der wiederholten humanitären Katastrophen in Verbindung mit illegaler Migration und in der Erwägung, dass eine nachhaltige Entwicklung in den Ursprungsländern langfristig zu einem Austrocknen der illegalen Migrationsströme beitragen würde, davon überzeugt, dass dieser Rat die Arbeit aller für diese Angelegenheit relevanten Einrichtungen koordinieren sollte;

7. begrüßt, dass dem ECOSOC auch zukünftig eine starke koordinierende und inhaltlich integrierende Rolle in allen Bereichen des VN-Systems abgesehen von der Sicherheit zukommen soll; unterstreicht, dass der ECOSOC mit dem eingeleiteten Reformprozess über das Mandat und die Instrumente verfügt, neue Herausforderungen zu identifizieren, entsprechende Reflexions- und Diskussionsprozesse zu fördern und die Ergebnisse in einer, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen ausgewogen integrierenden Politik der nachhaltigen Entwicklung zu überführen; ist angesichts der wiederholten humanitären Katastrophen in der Welt, der nach Einschätzung der ILO weltweit 200 Millionen arbeitslosen Menschen und der Tatsache, dass reichlich 80 Prozent der Weltbevölkerung der Zugang zu sozialen Dienstleistungen verwehrt ist davon überzeugt, dass im Rahmen einer einheitlichen Entwicklungsagenda Fragen der sozialen Eingliederung mittels des Ausbaus der sozialen Sicherungssysteme, der Vollbeschäftigung und der menschenwürdiger Arbeit Priorität eingeräumt werden sollte;

 

Amendment 12

Paragraph 8

 

Motion for a resolution

Amendment

8. vertritt die Auffassung, dass der Rat für nachhaltige Entwicklung auch die Arbeit der Weltbankgruppe, des Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation koordinieren sollte, damit ihre Entscheidungsfindung und die Durchführung ihrer Maßnahmen wirksam und schlüssig erfolgt; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Tätigkeiten der inoffiziellen G20-Gruppe mit denen dieses Rates zusammengelegt werden sollten;

8. vertritt die Auffassung, dass es zeitgemäß ist, dass der ECOSOC von dem bisherigen Dialogverfahren mit den Chefs der internationalen Finanzinstitutionen und der Welthandelsorganisation zu einem Verfahren über zu gehen, welches auch die Arbeit der Weltbankgruppe, des Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation stark politisch koordiniert, damit ihre Entscheidungsfindung und die Durchführung ihrer Maßnahmen wirksam und schlüssig erfolgt; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass es dem vorrangigen politischen Ziel der EU, die VN im Interesse und als Ausdruck eines wirksamen Multilateralismus zu stärken und entsprechend auszustatten, entspricht1 a, darauf zu dringen, dass die Tätigkeiten der inoffiziellen G7- und G20-Gruppen prinzipiell in die Arbeit eines politisch, prozedural und ressourcenseitig gestärkten und effizienter aufgestellten Wirtschafts- und Sozialrates sowie anderer einschlägiger Entscheidungsgremien im System der VN integriert oder zumindest mit diesen stark und beständig abgestimmt werden;

 

__________________

 

1 a Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus", KOM(2003) 526 endgültig)

 

Amendment 13

Paragraph 8 a (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

8 a. begrüßt die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Februar 2015 (nach RA / 68 / L.57, des GA-Sitzung vom 9. September 2014) beschlossene Einrichtung eines Ad-hoc-Ausschusses für die Umstrukturierung von Staatsschulden welcher den Auftrag hat, einen multilateralen Mechanismus zu erarbeiten, um Staatsschulden auf eine schnelle, ordentliche und effektive Weise neu zu strukturieren, wenn Schuldenüberhänge oder Schuldenkrisen die Verwirklichung der SDGs (als Nachfolger der MDGs) untergraben; begrüßt die im September 2015 von der Generalversammlung verabschiedeten Grundsätze zur "Bewältigung von Staatsschuldenkrisen" als einen ersten wichtigen, wenn auch nicht bindenden Fortschritt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Zerstrittenheit in der Frage zu überwinden und sich an dem weiteren Prozess der Entwicklung und Annahme des angestrebten Rechtsrahmens konstruktiv und mit einer gemeinsamen Position zu beteiligen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die Frage der Verschuldung auch im Post-2015-Prozess einschließlich beim Post-2015 UN-Gipfel mit dem Ziel zu adressieren, um die Bedingungen für das Erreichen von Ziel 8d der UN-Millenniums-Entwicklungsziele zu verbessern;

 

Amendment 14

Paragraph 8 b (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

8 b. unterstreicht die zentrale Rolle der VN bei der Reform der globalen Finanzarchitektur sowie der bestehenden Vergabepraxis ihrer zuständigen VN-Sonderorganisationen, die wegen der politischen Konditionierungen und weitreichenden wirtschaftlichen Auflagen international zusehends auf Kritik stößt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Vereinten Nationen die internationale Zusammenarbeit zu Finanzdienstleistungen, beispielsweise durch die Implementierung eines permanenten UN-Forums für Finanzdienstleistungen sowie eines ständigen internationalen Gerichtshofs für Finanzdienstleistungen (ITFS) zur Beschwerdeführung gegen Fehlverhalten von Finanzdienstleistern zu fördern;

 

Amendment 15

Paragraph 8 c (new)

 

Motion for a resolution

Amendment

 

8 c. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für die Stärkung des UN-Systems durch die Bereitstellung eines Regulierungsrahmens einzusetzen, der für die Bewältigung der sich aus der Globalisierung des Handels und der Produktionsketten ergebenden Herausforderungen zwingend erforderlich ist;

 

Amendment 16

Paragraph 9

 

Motion for a resolution

Amendment

9. vertritt die Auffassung, dass der Rat für nachhaltige Entwicklung sich nicht nur für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Welt einsetzen, sondern auch für Angelegenheiten in Verbindung mit dem menschlichen Wohlbefinden zuständig sein sollte; ist der Ansicht, dass der Rat für nachhaltige Entwicklung auch für kulturelle Nachhaltigkeit zuständig sein sollte, da die Kultur neben der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung als einer der Schlüsselfaktoren für den Aufbau nachhaltiger Gesellschaften angesehen wird, indem Bildung, Kulturdiplomatie, der Schutz des Erbes, der kreative Sektor und wissenschaftliche Forschung bei der Herangehensweise an die Politikgestaltung integriert werden;

entfällt

 

Amendment 17

Paragraph 11

 

Motion for a resolution

Amendment

11. betont, dass neben diesen notwendigen Reformen, die innerhalb der Vereinten Nationen umgesetzt werden müssen, eine bessere Umsetzung der außenpolitischen Ziele der EU eine wirksamere Abstimmung der verschiedenen Dimensionen ihrer gesamten außenpolitischen Strategien, sowohl bilateral als auch multilateral, erfordert;

11. betont, dass die konsequente Umsetzung der notwendigen Reformen, innerhalb der Vereinten Nationen, die Beibehaltung der Koordinierung der Entscheidungsfindung unter den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der gemeinsamen Interessen und Standpunkte sowie des Stimmverhaltens erfordert; ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten deutlich verstärkt werden muss, damit diese ihrer Verantwortung für die friedliche Bewältigung der globalen Entwicklungsherausforderungen auf der Basis der Normen des Völkerrechts, der Prinzipien des Multilateralismus sowie im Rahmen einer gleichberechtigten Partnerschaft und Kooperation gerecht werden können;

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