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Keine doppelten Standards!

13.01.2016

„Es ist richtig, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer Kompetenzen dafür Sorge trägt, dass die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundprinzipien, auf denen die EU fußt und die letztlich von ihr in Gesetze und Maßnahmen gegossen werden, von den Mitgliedstaaten bzw. deren Regierungen eingehalten werden.“ Das erklärte der Europaabgeordnete der LINKEN Helmut Scholz zur Einleitung eines Rechtsstaatlichkeitsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Polen am Mittwoch.

Helmut Scholz weiter: „Es ist ebenso korrekt, wenn man jetzt auch in Polen genauer hinschaut. Mich irritiert allerdings sehr, dass all jene jetzt laut aufschreien, die viele Monate und eigentlich bis heute geschwiegen haben, als die EU-Kommission als Teil der Troika in Griechenland selbst das Recht und die Grundprinzipien der EU gebrochen hat, indem sie völlig losgelöst von der Grundrechtecharta in die Tarifautonomie eingegriffen hat oder sich Kompetenzen anmaßte, die Ihr nicht zustehen. Solche doppelten Standards darf es nicht geben!“

„Die Prüfung muss frei von Beleidigungen, Diffamierungen oder ahistorischen Vergleichen stattfinden, die gerade in den Medien verstärkt platziert werden. Kritik muss sachlich und konstruktiv ausfallen. Und nicht zuletzt: Vor jedweder Sanktionierung muss der Dialog am runden Tisch zwischen der polnischen Regierung, der EU-Kommission und der Bevölkerung stehen. Nichtsdestoweniger muss man sich in (Weste-)Europa jedoch auch an die eigene Nase fassen, denn die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien und die Verhinderung zukünftiger Einschränkungen bzw. Bedrohungen für die demokratischen Grundfreiheiten darf nicht selektiv eingefordert werden: Sie gelten für jede Regierung innerhalb der Europäischen Union, sie sind verbindlich und nicht verhandelbar.“

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