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Keine "Revolution", aber ein Schritt in die richtige Richtung

09.02.2010

Das Interinstitutionelle Abkommen, dem das Europäische Parlament am Dienstag zustimmte, regelt die Beziehungen zwischen Parlament und Kommission. Zwar wurden mit dem Vertrag von Lissabon die Rechte der EU-Volksvertretung in wichtigen Bereichen gestärkt, trotzdem bleibt noch deutlicher Nachholbedarf, kritisiert der Europaabgeordnete Helmut Scholz (LINKE), stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für KonstitutionelleFragen:

Das Europäische Parlament hat in den vergangenen Jahren und insbesondere mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon deutlich mehr Kompetenzen und Rechte gegenüber Kommission und Rat erhalten. Dazu gehören die im Interinstitutionellen Abkommen enthaltene Stärkung des Informationsrechts ebenso wie die Möglichkeit der Abgeordneten, auf das Initiativrecht für europäische Rechtsakte, das nach wie vor allein bei der EU-Kommission liegt, indirekt einzuwirken. Dies sind Schritte in die richtige Richtung, die von der GUE/NGL-Fraktion im Europaparlament begrüßt werden.

Mit einer "Revolution", wie es in einigen Medien hieß, haben diese vom Parlament durchgesetzten Zugeständnisse jedoch nichts zu tun. Denn von einer Gleichberechtigung der Institutionen, die mit den seit 1990 für jede Legislaturperiode geschlossenen Interinstitutionellen Rahmenvereinbarungen untersetzt werden soll, ist die EU noch weit entfernt. Das betrifft insbesondere die Tatsache, dass das genannte Initiativrecht auch mit dem Lissabon-Vertrag bei der Kommission verbleibt. Zudem muss die Möglichkeit des Parlaments, die Kommission zur Behandlung von Gesetzesinitiativen aufzufordern, vor allem was die Fristen dazu anbelangt, konkretisiert werden.

Trotz Verbesserungen in einigen Bereichen - unter anderem in Fragen der internationalen Handelsbeziehungen - sind die Kompetenzen des Europaparlaments im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen weiter unzureichend. Und das angesichts der Tatsache, dass letztgenannter Pfeiler der EU-Politiken mit dem Lissaboner Vertrag in die vergemeinschaften Politikbereiche überführt wurde. Also weiterhin ein Aufklaffen bei der Gewährleistung einer demokratischen Kontrolle und Mitwirkung des Europarlaments in einem wichtigen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU unmittelbar berührenden Politikfeld. Die Forderung an die Kommission, dabei "die notwendigen Vorkehrungen zur Verbesserungder Mitwirkung des Parlaments" zu treffen, müssen mit handhabbaren Festlegungen untersetzt werden. Reine Willensbekenntnisse reichen für eine transparentere und demokratischere EU nicht aus.

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