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Helmut Scholz, MdEP
Zwischen Zeuthen und Brüssel, Ausgabe 46, 18. Februar 2022
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Sturm hat einiges durcheinandergebracht. Tragischerweise gab es abermals Tote, Verletzte und zahlreiche Schäden. Nicht vergleichbar, aber dieses Durcheinander hat auch die eigene Arbeit berührt: Ich selbst musste eine lang geplante Arbeitsberatung mit meinem Team, die für diesen Freitag geplant war, absagen. Die Unwetter hatten meine Rückreise aus Strasbourg erheblich beeinträchtigt – die Bahn, die ich immer für die Reise nutze, war gezwungen den Verkehr einzustellen. Aber wir werden diese für die weitere Arbeitsplanung und -organisation für 2022 doch wichtige Verständigung bald nachholen. Denn die halbjährlich stattfindenden Büroklausuren bieten Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, was wir erreicht haben, wo die Linke und auch ich selbst mit meinem Team Pflöcke in der europäischen Politik einschlagen konnten, was gelungen ist oder wo wir weiter dran bleiben müssen. Denn vor allem stecken wir dabei Aufgaben und Schwerpunkte für die nächsten Monate ab, schieben Vorhaben an und verständigen uns darüber, wie wir noch mehr oder besser Aufmerksamkeit und Wissen um und über europäische Politikentwicklung generieren können.

Dass ein aktiver Beitrag für die Entwicklung fairer Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern dazu gehört, wird Sie nicht überraschen. Gerade letzteres stand am Donnerstag und Freitag mit dem EU-Afrika-Gipfel im Fokus der Öffentlichkeit. Das jetzt beim Gipfel vorgestellte sogenannte Global Gateway - ein langfristiges Infrastruktur- und Entwicklungsportal und -programm der EU, es soll zur Hälfte seines Gesamtumfangs Investitionen für Afrika im Umfang von 150 Milliarden Euro auf den Weg bringen - ist ein Ansatz für mehr Engagement in dieser Hinsicht. Aber bei weitem nicht die erforderliche Neuausrichtung auf eine gleichrangige Partnerschaft in Augenhöhe.

Zugleich ist kritisch anzumerken - was ich als Gastredner auch beim Treffen von Europaparlamentarier*innen mit Kolleg*innen vom Pan-Afrikanischen Parlament unterstrichen hatte - ohne eine entscheidende Veränderung der grundsätzlichen Haltung der EU und Mitgliedstaaten gegenüber den Partnern - den politischen und wirtschaftlichen Akteur*innen und vor allem der Bevölkerung in allen 54 Mitgliedstaaten der AU - wird dies nicht gelingen. Es braucht ein Herangehen, dass die Interessen der Länder des Globalen Südens tatsächlich in den Mittelpunkt stellt, deren Sichtweisen und langfristigen Entwicklungsstrategien zum Ausgangspunkt gemeinsam zu vereinbarender Schritte hin zu nachhaltiger und eigenständig bestimmter Zielsetzungen und sozialer Entwicklung. D.h., nicht unsere Interessen können länger Maßstab für das Zusammenleben sein - im beidseitigen Interesse und der Menschen auf unseren Kontinenten.

Und deshalb geht es nicht so sehr darum, lediglich „Leuchtturmprojekte“ zu fördern, die letztlich wieder, weil nach unseren Interessenlagen entwickelt, vor allem den Staaten im Norden nützen. Darauf will ich als Berichterstatter zu den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen EU und Afrika drängen, und weiß sehr wohl um das dicke Brett, dass da zu bohren ist. Schließlich müssen wir mit Blick auf die Zukunft - und Afrika ist der bevölkerungsmäßig „jüngste“ Kontinent,- auch wenn die Wiege der Menschheit dort war, hier endlich den längst fälligen Narrativwechsel vornehmen. Gerade auch im eigenen Interesse.

Die in den letzten Wochen von mir und dem Brüsseler Büro der RLS organisierten Workshops mit afrikanischen Partner*innen zu Aspekten insbesondere der wirtschaftlichen Kooperation und den damit einhergehenden Problemen, Stichwort: die verschiedenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit einzelnen regionalen institutionalisierten Strukturen in  Afrika - waren mir und uns ein sehr anregender, nachdenklich stimmender und zugleich viele neue Ideen anstoßender Anlass den Beziehungen zwischen dem "Schwarzen Kontinent" und EU-Europa – in dieser Woche stand das südliche Afrika im Mittelpunkt – viel gründlicher auf den Grund zu gehen. Der Meinungsaustausch mir sehr unterschiedlichen Gesprächspartner*innen - Gewerkschafter*innen, Mittelständischen Unternehmer*innen, von Wissenschaft und verschiedenen NGO bis hin zum Generalsekretär der Afrikanischen Umfassenden Freihandelszone sind für mich wichtige Foren, mehr von den Erwartungen unserer Partner*innen in Afrika an die Kooperation mit der EU kennenzulernen. Und zu recht hieß die Reihe: „Im Zuhör-Modus“.

Die Plenartagung brachte für uns Linke wichtige Herausforderungen  mit den auf der Tagesordnung stehenden Themenstellungen: Von den Außenbeziehungen und dem aktuellen Ukraine-Konflikt bis zum Europäischen Jahr der Jugend – ich habe darüber schon im letzten Newsletter informiert. In der Debatte zur Rechtsstaatlichkeit habe ich unterstrichen, dass diese zu den Grundwerten der Europäischen Union gehört und es kein „opt out“ geben kann. Daher begrüßen wir Linke auch, dass der EuGH die Klagen von Polen und Ungarn gegen den Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen hat. Polen und Ungarn bauen bekanntlich seit einigen Jahren ihre Justizsysteme um – mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft.

Wie notwendig es ist, die europäischen Werte auch im Europäischen Parlament zu verteidigen, zeigte ein Vorfall in eben jener Debatte um die Rechtsstaatlichkeit. Der bulgarische Abgeordnete Angel Dzhambazki aus der rechtspopulistischen EKR-Fraktion übte sich in nationalistischen Ausfällen – und zeigte den Hitlergruß.

Es ist mehr als richtig und selbstverständlich, dass die Parlamentspräsidentschaft den Vorfall nun untersucht und harte Konsequenzen ziehen will. Ich kann die Äußerung meines Parlamentskollegen Manfred Weber von den Konservativen, mit dem ich in vielen Fragen sonst "über Kreuz" liege, in diesem Fall nur unterstützen: Das Verhalten und die Positionen Dzhambazkis sind genau das Gegenteil von dem, wofür das Europäische Parlament steht.

In der kommenden Woche wird es keine Sitzungen in Brüssel oder Strasbourg geben. Diese Zeiten werden im Parlament als "grüne Wochen" bezeichnet, die "externen parlamentarischen Aktivitäten" vorbehalten sind. Trotzdem geht die Arbeit natürlich weiter, wie Sie unten sehen können.

Ihr

Helmut Scholz

21.-22. Februar: Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Euronest

Am Montag und Dienstag kommender Woche finden die nächsten Sitzungen der ständigen Ausschüsse, der Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnung und des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Euronest statt, und zwar diesmal in Armeniens Hauptstadt. Gemeinsam mit Abgeordneten aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und der Ukraine werden hochaktuelle Themen diskutiert. Auf der Tagesordnung der Ausschüsse für politische Angelegenheiten, Menschenrechte und Demokratie und für Energiesicherheit stehen unter anderem:

  • Die Aufstockung der russischen Streitkräfte an der ukrainischen Grenze: Russlands Bedrohung für die europäische Sicherheit.
  • Der Zustand der Regierungsführung in den östlichen Partnerländern.
  • Die Herausforderungen und Chancen des Europäischen Green Deal für die östlichen Partnerländer.
  • Herausforderungen für die Energiesicherheit der östlichen Partnerländer im aktuellen
  • geopolitischen Kontext

Parallel dazu werden die Ausschüsse für wirtschaftliche Integration, Rechtsangleichung und Konvergenz mit den EU-Politiken und für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung, Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft einen Meinungsaustausch über Hauptstädte sowie einen Meinungsaustausch über die Kompatibilität und Angleichung der Impfprogramme der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft abhalten.

Diese Arbeitstreffen der Ausschüsse dienen der Vorbereitung der Ordentlichen Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung Euronest Anfang April in Chisinau, Moldau.

Sie können die Debatten live mitverfolgen. Der entsprechende Link wird in den kommenden Tagen hier veröffentlicht.

21.-23. Februar: EP-Mission nach Polen soll Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit prüfen

Mitglieder der Ausschüsse für konstitutionelle Fragen (AFCO) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) werden im Rahmen der externen Parlamentsaktivitäten in einer gemeinsamen Delegation nächste Woche nach Warschau reisen, um sich vor Ort ein Bild über die konkrete Situation in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und Gewährleistung der Grundrechte im Land zu machen.

Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union. Mitgliedschaft in der EU verpflichtet zur Einhaltung dieser Grundwerte. Polen aber baut seit einigen Jahren sein Justizsystem um - mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft. Die Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs von Juli und Oktober sind alarmierend: sie untergraben die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung drastisch und verstoßen unter anderem gegen die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die Verbindlichkeit von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das ist ein direkter Angriff auf die Rechtsgrundlage und die Rechtsordnung der EU.

Bereits im September 2021 verhängte der EuGH gegen Polen eine Geldstrafe von 500.000 EUR pro Tag, weil es den Betrieb des Braunkohlebergwerks Turow nicht eingestellt hatte. Im Oktober 2021 verhängte der EuGH dann ferner eine Geldstrafe von 1 Mio. EUR pro Tag gegen Polen, weil das Land der Entscheidung des Gerichts, eine umstrittene Disziplinarkammer für Richter*innen am Obersten Gerichtshof auszusetzen, nicht nachgekommen war. Grund hierfür war, dass die 2017 eingerichtete Disziplinarkammer beim Obersten Gerichtshof Polens gegen die richterliche Unabhängigkeit verstößt und somit auch gegen EU-Recht.

Zu Recht hat gestern der EuGH die Klagen von Polen und Ungarn gegen den Rechtsstaatsmechanismus abgelehnt.

Auf dem Programm der EP-Mission stehen zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich des Schutzes der Rechtsstaatlichkeit, der Justiz, der Frauenrechte, Migration und der Situation an der Grenze sowie LGBTI-Rechte tätig sind. Geplant sind weiter Treffen mit dem Präsidenten Polens, Andrzej Duda, dem Premierminister, Mateusz Morawiecki, dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten, Jarosław Kaczyński, dem Minister für europäische Angelegenheiten sowie mit dem Minister der Justiz und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro. Auf der Tagesordnung stehen auch viele Gespräche mit Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und Richter*innen.

Leider ist unsere interne Version des Programmentwurfs mit den Namen der Gesprächspartner*innen dem polnischen öffentlichen Fernsehen zugespielt worden, was unter Umständen die Integrität der ganzen Mission gefährden und die Gesprächspartner*innen in Schwierigkeiten bringen kann.

Ich habe zwar für diese interessante und wichtige Mission keinen Platz erhalten (denn auch die Zahl der Delegationsplätze wird nach dem d’Hondt- Prinzip verteilt), aber unsere Fraktion wird durch meinen griechischen LIBE-Kollegen Konstantinos Arvanitis vertreten sein.

Ein Ausschuss kann beschließen, Dienstreisen in einen Mitgliedstaat, in ein Land außerhalb der EU oder zu internationalen Konferenzen zu organisieren. Diese Missionen werden in Ausübung der dem Ausschuss übertragenen Befugnisse durchgeführt und bestehen aus einer begrenzten Anzahl von Ausschussmitgliedern.

21.-25. Februar: Delegation des Handelsausschusses reist nach Mexiko

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments dürfen jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Delegationen entsenden, die sich Fachwissen zu bestimmten Themenstellungen vor Ort erarbeiten sollen. Dafür können sie die wenigen Wochen nutzen, die für nicht-parlamentarische Aktivitäten reserviert sind. Intern nennen wir das die „grünen Wochen“, weil sie in dieser Farbe im Sitzungskalender des Parlaments auftauchen.

Der INTA schickt kommende Woche eine Delegation aus sieben Abgeordneten nach Mexiko. Leider kann, wie bereits erklärt, nicht immer jede Fraktion vertreten sein. Die kleineren Fraktionen müssen sich abwechseln. Wir hoffen dann bei der nächsten Reise nach Chile dabei zu sein. Gerade weil der Ausschuss auch im Zusammenhang mit der Endphase von Verhandlungen zwischen der chilenischen Regierung und der EU-Kommission über ein Freihandelsabkommen beabsichtigt, sich umfassend auch mit den entsprechenden Erwartungen und Risiken vor Ort in Chile umzuschauen.

Die EU-Kommission hat im Auftrag des Rates mit der vorherigen mexikanischen Regierung eine Ausweitung des bestehenden Freihandelsabkommens ausgehandelt. Insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, bei öffentlichen Aufträgen und beim Investitionsschutz stimmte die rechts orientierte Regierung erheblichen Liberalisierungen zu. Ich fand diese Verhandlungen von Anfang an höchst bedenklich, da in Mexiko noch immer ein schlimmer Krieg mit den bewaffneten Banden, ja Truppen des organisierten Verbrechens, tobt. Schwerste Menschenrechtsverletzungen, Entführungen, Hinrichtungen ohne Verfahren ereignen sich täglich. Die Regierung hat über einen großen Teil des Landes faktisch keine Kontrolle mehr. Was bedeutet das für die so wichtigen Nachhaltigkeitskapitel im Abkommen? Was bedeutet ein Vertragselement über ungehinderte Kapitalflüsse für die Verbrecher*innen, die in Europa gerne ihre mafiösen Gelder waschen möchten?

Dennoch ist das Abkommen eigentlich fertig ausgehandelt und wäre wohl längst unterzeichnet worden, wenn die EU-Kommission nicht mit einer neuen Forderung aufgetreten wäre, das Abkommen in zwei Teile aufzuteilen: ein Abkommen über Handelsaspekt und ein separates Abkommen über Investitionsschutz. Damit will die EU-Kommission vermeiden, dass das gesamte Abkommen in jedem einzelnen Mitgliedstaat ratifiziert werden muss. Den Handelsteil könnten auch EU-Rat und Europäisches Parlament ratifizieren. Mexiko will das jedoch nicht mitmachen. Das Vertragswerk liegt auf Eis.

Die inzwischen linksgerichtete Regierung stellt immer mehr Fragen hinsichtlich der Fairness in den Handelsbeziehungen zu Europa. Insbesondere möchte die Regierung den Energiesektor wieder stärker in einen von öffentlichen Unternehmen kontrollierten Wirtschaftsbereich umwandeln. Dem stünde das Vertragswerk entgegen. Aber gerade die großen spanischen Unternehmen wollten sich den mexikanischen Energiemarkt unter den Nagel reißen. Erst kürzlich erklärte Mexikos Präsident, Andres Obrador, Mexiko sei während der letzten drei Legislaturperioden von einer korrupten Kumpanei von Regierung und spanischen Firmen „ausgeplündert“ worden. Namentlich bezichtigte er die spanischen Großkonzerne Iberdrola und Respsol. Obrador erklärte die Beziehungen zu Spanien für bis auf weiteres „pausierend“.

Sollte die INTA-Delegation mit ihrem Vorsitzenden Bernd Lange an der Spitze meinen, in Mexiko-City mal eben für die Finalisierung des Abkommens werben zu können, was gerade erst die Handelsbeauftragte des europäischen Unternehmensverbandes Business Europe, Luisa Santos, gegenüber dem Exekutiv-Vizepräsidenten und Handelskommissar Dombrowskis als dringlich anmahnte, werden sich einige Abgeordnete wohl wundern, was man ihnen von mexikanischer Seite antwortet. Ein erster kurzer Bericht über die Reise wird mündlich schon in der Ausschusssitzung am 28. Februar zu erwarten sein.

25.-27. Februar: Konferenz zur Zukunft Europas: letzte Runde des 1. Forums

Am kommenden Wochenende findet die letzte Diskussionsrunde des 1. Forums „Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung/ Bildung, Kultur, Jugend und Sport/ digitaler Wandel“ statt, bei dem die beteiligten Bürger*innen ihre Empfehlungen zu diesem Themenkomplex erarbeiten. Damit werden dann die Empfehlungen aller vier Foren zur zukünftigen Ausgestaltung der EU vorliegen. Die Konferenz befindet sich also auf der Zielgeraden.

Aber wie bereits mehrfach hier und an anderer Stelle von mir festgestellt, zeigen die bereits vorliegenden Ideen dieses 1. Forums, wie auch die Empfehlungen der anderen drei Foren, dass die Konferenz nicht mit einem reinen Abschlussbericht enden darf. Die Konferenz muss fortgesetzt und die Bürger*innenbeteiligung ausgebaut werden. EU-Vertragsänderungen sind dringend zu diskutieren.

Hier ein kleiner Einblick in die derzeit diskutierten Ideen des 1. Forums – ich bin gespannt auf die finalen Empfehlungen:

  • Die EU sollte einen europäischen Mindestlohn festlegen.
  • EU-Richtlinien müssen dringend in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Der EU-Aktionsplan für soziale Rechte sollte rechtsverbindlich gemacht werden, damit die nationalen Regierungen verpflichtet sind, ihn durchzuführen.
  • Die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und die Standardisierung von Ausbildungen in der EU sollten besser harmonisiert werden.
  • Die Regierungen müssen in der Lage sein, schneller und flexibler zu reagieren, wenn dringende Umstände wie eine Krise auftreten. Wir schlagen vor, dass Lehren gezogen und neue Szenarien erstellt werden, um bei der nächsten Krise flexibler zu sein (in Bezug auf Arbeit, Bildung usw.).
  • Überprüfung der Auswirkungen der Gewinnung seltener Erden auf Arbeitskräfte (insbesondere bei Kinderarbeit).
  • Wir empfehlen, dass die EU gemeinsame Werte in der Bildung und ein einheitliches Benotungssystem für mehr Studierendenmobilität verabschiedet.
  • Wir empfehlen eine gemeinsame Gesundheits- und Sozialpolitik und entsprechende Mittel auf EU-Ebene, um gleiche Gesundheits- und Sozialversicherungsbedingungen in allen Mitgliedstaaten und gleiche Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.
  • Regulierung der Mietpreise und des Verkaufspreises von Immobilien.

Und es lohnt sich in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Digitale Plattform der Konferenz https://futureu.europa.eu/ und die dort zigtausend eingebrachten Vorschläge, Meinungen und weiterführenden Überlegungen zu schauen. Gerade die Rubriken zu Wirtschaft, Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit und Arbeitswelt haben eine Vielzahl wichtiger Beiträge und vielfältigen aktiven Zuspruch erfahren.

Vor diesem Hintergrund wird es politisch herausfordernd werden, wie die Plenarkonferenz mit beiden Handlungssträngen, also Bürger*innen-Foren und Plattformbeiträge, umgehen wird. Denn bei der letzten Plenarkonferenz wurde in der diesbezüglichen Arbeitsgruppe von konservativen und liberalen Abgeordneten - gerade auch aus nationalen Parlamenten, Ratsvertreter*innen und befeuert von den Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen, versucht, über den Status quo der heutigen vertraglichen Realitäten und „Lösungen“ á la Austeritätspolitik der 2010er Jahre, die Aufnahme von Vorschlägen zur sozialen Dimension zu unterlaufen.

Auch dieser Diskurs verdeutlicht: Die Konferenz ist beileibe nicht nur ein „Meinungsaustausch“ oder eine demokratische Übungs- oder gar „Show-Veranstaltung“. Sondern, weil es um konsequent mit präzisen Positionierungen zu versehene, verbindliche Schlussfolgerungen geht, ein intensives gesellschaftliches und politisches Ringen um Zukunftsgestaltung für die EU. Und braucht die öffentliche Aufmerksamkeit und Einmischung von uns allen.

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