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Verhandlungen EU-Großbritannien: "Man kann das historisch Gewachsene nicht einfach über Bord werfen"

03.03.2020
Man running through EU flags

In dieser Woche haben die Verhandlungen zwischen EU und London über vertragliche Grundlagen zur konkreten Ausgestaltung ihrer künftigen Partnerschaft nach dem Brexit begonnen. Beide Seiten betonten bereits im Vorfeld, dass schwierige Gespräche bevorstehen. Um welche Fragen geht es?

Ganz prinzipiell stehen beide Seiten vor einer grundlegenden Neubestimmung des Verhältnisses zwischen der EU-27 und dem Vereinigten Königreich für die nächsten Jahre nach den über 40 Jahren EU-Mitgliedschaft Großbritanniens. Anders formuliert, das Beziehungsgeflecht, das sich in vielen Jahren herausgebildet hat, ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aller 28 Staaten auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Eine gewaltige Aufgabe und Herausforderung – reichen doch die neue Rechtsgrundlagen benötigenden Fragestellungen von den vielen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten des Binnenmarktes bis hin zur Außen- und Sicherheitspolitik, also eigentlich alle Fragen die den Alltag der Menschen der zumindest letzten zwei Generationen ausmachten. Im Europäischen Parlament wird daher zurecht bezweifelt, dass eine solche umfassende Neuregelung des Verhältnisses – sollen alle Interessen der Menschen auf beiden Seiten des Ärmelkanals und der Irischen See zufriedenstellend bedient werden – in den nächsten 4 – 5 Monaten gelingen kann.

Noch gilt die im Brexit-Verfahren geregelte Übergangsphase, die am 31. Dezember 2020 ausläuft – wenn nicht die britische Regierung bis Ende Juni dieses Jahres um eine Verlängerung dieser Phase ersucht. Beiden Seiten betonten in den letzten Wochen, dass ihnen an einem partnerschaftlichen Miteinander gelegen ist, dass sie in vielen Fragen der Tagespolitik weiter zusammenarbeiten wollen. Wir Linke im Europäischen Parlament haben stets betont, dass es sowohl im Austrittsabkommen als auch im neuen die partnerschaftliche und freundschaftliche Zusammenarbeit skizzierenden Vertrag vor allem um die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehen muss. Es gilt eindeutig und rechtlich verbindlich, also juristisch einklagbar zu regeln, wie gewohnte erworbenen Rechte fortgeführt werden, also z.B. soziale Fragen wie u.a. Krankenversicherungen, Renten- und Pensionsansprüche. Es geht darum, auch künftig Möglichkeiten der Weiternutzung des Erasmus plus Programms für britische junge Menschen zu schaffen, es geht um wirtschafts- und handelspolitische Kooperation, die nicht alles, was im Binnenmarkt entstanden ist, über den Haufen wirft. Wir haben viele Unternehmen, die einerseits auf dem europäischen Festland, andererseits im Vereinigten Königreich Produktionsstandorte haben; und das sind auch Arbeitsplätze im Industrie- wie im Dienstleistungssektor mit bislang gemeinsam gesetzten Standards und Regeln. Nicht zuletzt geht es auch um die Perspektiven für Fischer*innen in der EU 27 und in Großbritannien und eine vertragliche Neuregelung der bisherigen gemeinsamen Fischereipolitik mit Lösungen für beide Seiten. Es geht gerade aber auch um die Erhaltung des Friedens an der künftigen Außengrenze der EU 27 zum Vereinigten Königreich – also um die konsequente Einhaltung und Umsetzung des im Brexit-Prozess vereinbarten Irischen Protokolls mit dem Garantieren der Festlegungen des Karfreitags-Abkommens. Das muss alles neu geregelt werden, wenn es keine Zollunion und die weitestgehende Erhaltung des sogenannten level playing field, also gleiche Wettbewerbs- und Lagebedingungen, geben sollte.

Gerade um die Zollunion gibt es aber Streit. Der britische Premier Johnson hat sich dafür ausgesprochen, zugleich aber erklärt, das Königreich wolle sich nicht an EU-Regelungen und Standards halten.

Das ist exakt die Strategie jener, die den Brexit vorangetrieben haben und die jetzt in London in der Regierung sitzen: Sie wollen nicht länger die gemeinsamen Standards und Regeln akzeptieren, die in der EU ausgearbeitet wurden. Die Botschaft lautet: Wir wollen uns nicht vorschreiben lassen, wie und unter welchen Bedingungen wir unsere Wirtschaft zu organisieren haben. Und so problematisch und veränderungsbedürftig das eine oder andere im sogenannten Acquis communautaire, des gemeinsamen Besitzstands, dabei auch aus unserer linken Sicht ist: Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes – insbesondere was die Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, ihren Arbeitsplatz dort zu suchen, wo sie die günstigsten Bedingungen finden – halten wir für essentiell. Eine Zollunion kann nur funktionieren, wenn man gemeinsame Werte und Standards anerkennt. Ein freizügiger kultureller und gesellschaftlicher Austausch braucht Anerkennen gemeinsamer Werte und Zielvorstellungen. Der britischen Regierung schwebt offenbar ein Freihandelsabkommen nach Vorbild des EU-Kanada- oder EU-Australien-Abkommens vor. Aber allein das bisherige Volumen der bilateralen Waren- und Dienstleistungsaustausches übersteigt bei weitem jedes andere Außenhandelsverhältnis der EU. Machen wir uns nichts vor: Großbritannien ist für viele EU-Mitgliedstaaten einer der größten Handelspartner, auch für Deutschland. Das geht weit über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu Kanada oder Australien hinaus.

Dann scheint es aber mit einem Handelsabkommen nichts zu werden.

Die EU und das VK haben ihre Mandate für die Verhandlungen erarbeitet und vorgelegt. Auch das Europaparlament hat sich mit seiner Resolution Ende Februar zu den Verhandlungen eindeutig positioniert. Klar ist für alle auf der Seite der EU-27, dass eine Absenkung der Standards nicht infrage kommt. Das heißt zugleich auch, dass man sich zum ersten Mal von höheren Standards auf andere, nicht aber niedrigere Standards einigen muss. Das Europäische Parlament bekräftigt, dass wir an einer konstruktiven weiteren Ausgestaltung der Beziehungen mit Großbritannien interessiert sind. Man kann das historisch Gewachsene nicht einfach über Bord werfen, schon gar nicht im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern. Ob die britische Seite da mitgehen wird, müssen wir abwarten.

Für die LINKE ist dabei auch festzuhalten, dass wir viele der ebenfalls zu verhandelnden Aspekte einer künftigen bilateralen Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Bereich kritisch sehen. Wir sagen Ja zu weitgehenden Verpflichtungen beider Seiten zur Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimawandel, oder einer Neuorientierung entwicklungspolitischer Kriterien, aber Nein zu verstärkten Rüstungsbestrebungen und militärischer Kooperation.

Als Drohkulisse steht am Ende des Jahres immer noch die Möglichkeit eines sogenannten harten Brexits. Was würde das konkret für beide Seiten bedeuten?

Zumindest wäre ein Weiter-so ausgeschlossen. Es wäre ebenso ausgeschlossen, dass gewachsene Verknüpfungen weiter existieren könnten. Schließlich ist Großbritannien bereits seit dem 1. Februar Drittland für die Europäische Union. Gibt es bis zum Jahresende kein Abkommen – bis dahin gelten erst einmal alle Regelungen weiter –, wird die wirtschaftliche Kooperation auf die normalen WTO-Regeln zurückgesetzt und praktisch alles praktisch mit Zöllen belegt. Wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise viele Bauteile eines Produktes über die Grenzen zwischen Vereinigtem Königreich und der EU hin und her gehen, dann wird das Endprodukt allein schon durch die Zölle deutlich teurer. Noch gefährlicher wäre es, wenn Großbritannien für sich eine Wirtschaftsperspektive als Steuer- und Umweltdumping-„Paradies“ sehen würde. Das wäre nicht nur eine klare Absage an alle bisher geschaffenen Standards, sondern auch die offene Kampfansage an die EU als Wettbewerber.

Wie wäre Deutschland davon betroffen?

Nehmen wir nur ein Beispiel, die Fischerei. Wenn es am 31. Dezember kein Abkommen gibt, wird es auch keine Fischereirechte mehr in den Hoheitsgewässern des Vereinigten Königreichs geben. Dort haben viele der Mitgliedstaaten, auch die Fischerinnen und Fischer aus Mecklenburg-Vorpommern, ihre Fanggründe. Die Frage, wie das künftig geregelt wird, ist eine der komplizierten in dem gesamten „Brexit-Paket“. Es ist gleichzeitig so, dass es die britischen Fischerinnen und Fischer ebenso treffen würde. Sie hatten mehrheitlich für den Brexit gestimmt, weil sie ihre Fischgründe „zurückhaben wollten“. Aber wo wollen sie ihren Fisch ohne Zollunion oder entsprechende Regelungen absetzen? Im EU-Gebiet? Dort könnte es dann sehr teuer werden.

Es wird auch hier wiederum für beide Seiten wichtig, dass man in ein möglichst konstruktives normales Verhältnis zueinander findet, damit nicht Arbeitsplätze verlustig gehen und Verbraucher*innenschutz und -rechte beeinträchtigt werden.

In den vergangenen Monaten ist das EU-Parlament nur indirekt in den Brexit-Prozess einbezogen worden. Wird das in diesem Jahr anders?

Ich hoffe zunächst einmal, dass es größere Transparenz über die Verhandlungen geben wird. Es gibt eine VK-Korrdinierungsgruppe, der u.a. alle Fraktionsvorsitzenden angehören und zumindest für den Handelsteil der Verhandlungen wird der Ausschuss für Internationalen Handel die Verhandlungen eng begleiten. Im Zuge der Kampagnen gegen TTIP und CETA musste die Kommission immer mehr Informationen öffentlich machen. Das muss gewahrt bleiben, und das besagt auch die Positionierung des Europäischen Parlaments. Aber ich mache mir keine Illusionen: Diese Informations- und Beteiligungsrechte müssen immer wieder neu erkämpft und durchgesetzt werden, gerade auch im Zusammengehen mit der Zivilgesellschaft und den Gewerkschaften.

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