„Ein Musterbeispiel für eine unnötige und ungewünschte Gesetzgebung“

15.01.2014

In einer Plenarrede am Dienstagabend kritisierte der Europaabgeordnete Helmut Scholz den Verordnungsvorschlag zum Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Drittstaaten für das öffentliche Beschaffungswesen als Instrument für unsinnige Drohgebärden gegenüber China.

Zwei Drittel der von der Kommission befragten öffentlichen Auftraggeber hätten sich für den Erhalt des Status Quo bei den bisherigen Regelungen ausgesprochen, betonte der Handelsexperte der Linksfraktion vor dem Plenum.

„In Wahrheit geht es Handelskommissar DeGucht doch nur darum, ein Instrument für unsinnige Drohgebärden gegenüber China in die Hände zu bekommen“, so Helmut Scholz. „Damit kommt er jedoch völlig zur Unzeit.“ Weil durch die falsche Austeritätspolitik in vielen Mitgliedstaaten der Markt für Aufträge der öffentlichen Hand zusammenbreche, müssten zum Beispiel Portugiesische Unternehmen derzeit darauf hoffen, Aufträge in Brasilien oder China zu erhalten. Der Vorschlag der Kommission provoziere nun, dass die Partnerländer mit ähnlichen Gesetzen reagieren und ihren Markt für europäische Unternehmen schwieriger machen. Der Versuch der Kommission und des Berichterstatters Daniel Caspary, andere Länder durch Drohgebärden zur Öffnung ihrer Märkte zu zwingen, zeuge von einem Unverständnis für die Veränderung der Kräfteverhältnisse und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft. Regierungen, die statt auf Liberalisierung auf die Steuerungswirkung von öffentlichen Aufträgen setzen, seien klüger als die EU Kommission. Daher lehne die GUE/NGL-Fraktion gemeinsam mit vielen Abgeordneten aus anderen Fraktionen „dieses Musterbeispiel für eine unnötige und ungewünschte Gesetzgebung“ zurück.

In der Abstimmung am 15.01.2014 wurde eine Ablehnung des Kommissionsvorschlages mit 214 zu 449 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit des Plenums gebildet aus den Fraktionen EVP, S&D und ALDE folgte den Vorschlägen des Berichterstatters Caspary.

Das Plenum vertagte die Schlussabstimmung, um Verhandlungen mit dem Rat über eine Einigung in 1. Lesung zu ermöglichen.