Rechtsgrundsätze gegen ISDS – ein schlechter Tausch

06.05.2015

Als untauglichen Versuch, die massive Kritik am Staat-Investor-Schiedsverfahren ISDS zu besänftigen, hat der Handelsexperte der Linksfraktion im EU-Parlament, Helmut Scholz, die „Reformvorschläge“ von Cecilia Malmström bewertet. „Der Handelskommissarin geht es wie auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel offensichtlich nur darum, das von breiten Kreisen der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft abgelehnte TTIP-Freihandelsabkommen zwischen EU und USA zu retten“, so der Abgeordnete nach dem Auftritt von Frau Malmström im Handelsausschuss des Europaparlaments.


„Wenn in öffentlichen Konsultationen die klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ISDS ablehnt, wenn Nichtregierungsorganisationen nachdrücklich vor diesem Instrument als einer Bedrohung für die Demokratie und die öffentlichen Finanzen warnen, wenn Völker- und Wirtschaftswissenschaftler und selbst Regierungen sich gegen das Schiedsverfahren aussprechen, reicht es nicht, ISDS praktisch nur punktuell zu 'verbessern'. ISDS ist ein handelspolitisches Instrument aus der Vergangenheit, mit denen betroffene Staaten schlechte Erfahrungen gemacht haben. Nicht ohne Grund schließen beispielsweise Australien und Südafrika keine entsprechenden Abkommen mehr ab.“

Helmut Scholz weiter zu den Vorschlägen von Malmström: „Ein bilateraler Gerichtshof EU – USA löst die Probleme nicht, die hinter ISDS stehen. Gesichert werden muss dagegen die Möglichkeit transparenter und allseits praktikabler Klagen vor den existierenden staatlichen Gerichten nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Das bedeutet zugleich, auch politischen und institutionellen Strukturen ebenso wie Bürgerinnen und Bürgern Klagemöglichkeiten gegen Investoren oder Unternehmen einzuräumen.“

Frau Malmström vollführe dagegen schwierige Übungen, um das demokratische Entscheidungsprinzip unserer Staaten irgendwie auch in ISDS zu wahren, „obwohl wir Gerichte in unseren Staaten haben, die viel qualifizierter sind, um die Güterabwägung zwischen öffentlichem Interesse und Investorenansprüchen vorzunehmen und auch Entschädigungen zuzusprechen, falls erforderlich“, kommentierte Scholz nach dem Auftritt der Kommissarin im Handelsausschuss am Mittwochabend. „Geregelt werden diese schwierigen Fragen in unseren Verfassungen, denn es geht meist um Konflikte, die viel komplexer sind als die Regelungstiefe von Investitionsschutzabkommen. Und: Es ist durchaus nicht so, dass nationale Gerichte kein internationales Recht in ihren Entscheidungen berücksichtigen würden. So hat das oberste Gericht Dänemarks ein neues Gesetz zur Zuwanderung aufgehoben, weil dieses nicht im Einklang mit einer UN-Konvention stand, der Dänemark beigetreten ist.

Mit ihren Vorschlägen liefert die Handelskommissarin keinen Grund, weshalb wir einen Teil unserer Rechtsgrundsätze aufgeben sollten, um dafür ISDS zu erhalten. Was wir brauchen, ist eine Strategie für den Ausstieg aus bestehenden ISDS-Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten. Italien hat das gerade erkannt und steigt aus der Energie-Charta aus.“

Zum Thema einer internationalen Gerichtsbarkeit sagte der LINKE-Abgeordnete: „Dazu bin ich erst dann gesprächsbereit, wenn es dabei ausdrücklich auch darum geht, Investoren zur Einhaltung ihrer Pflichten anweisen zu können. Unternehmen aus meinem Land stehen laut einer neuen Studie der Universität Maastricht an fünfter Stelle der Zahl von transnational begangenen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Rohstoffgewinnung für die Automobil- und Chemieindustrie. An Nummer 1 stehen US-Unternehmen mit der zehnfachen Zahl der Fälle. Bestehende UN-Konventionen müssen den Rechtsrahmen für eine internationale Investitionsgerichtsbarkeit bilden. In der UN-Charta selbst ist geregelt, dass sie bei Widersprüchen in international geregelten Verpflichtungen Vorrang genießt."


Hintergrund:
Mit dem ISDS-Instrument wird Konzernen ein Klagerecht vor Sondertribunalen gegen Regierungen an die Hand gegeben, wenn beispielsweise Umwelt- oder Verbraucherschutzgesetze die Profiterwartungen verringern. Bei den Tribunalen handelt es sich um private Schiedsgerichte, gegen deren Entscheidungen keine Revisionsmöglichkeit vorgesehen ist. Letztlich kann ISDS damit Regierungen davon abhalten, Politik im öffentlichen Interesse zu verfolgen.

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