Nachhaltiger Freihandel – Produktionsländer und europäische Unternehmen in die Pflicht nehmen

24.04.2018
Frederike-Sophie Gronde-Brunner

Heute jährt sich der Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudekomplexes in Bangladesch mit 1.138 Toten und über 2.000 Verletzten zum fünften Mal. Fünf Jahre nach diesem Einsturz der Textilfabrik kommt es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen in der globalen Wertschöpfungskette im Bereich der Bekleidungsindustrie. Immer noch fehlt es in den Produktionsländern wie Bangladesch, Pakistan oder Indien an existenzsichernden Löhnen, Gewerkschaften müssen gestärkt werden und es braucht konkrete Pläne, um die Sicherheit der Gebäude zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben und staatliche verbindliche Kriterien, die soziale und ökologische Standards festzurren, sind notwendig, um einen fairen Handel zu gewährleisten. Die Verantwortung liegt aber nicht nur bei den Produktionsländern, sondern auch bei den europäischen Unternehmen, die ihre Kleidung in diesen Ländern zu menschenunwürdigen Bedingungen herstellen lassen, um letztendlich ihren eigenen Umsatz zu steigern.

Notwendig sind bindende Kriterien in Freihandelsverträgen, welche die EU mit Drittstaaten schließt, um die Verantwortlichkeit auf beiden Seiten für Menschenrechte und Umwelt verbindlich zu regeln. Die globalen Wertschöpfungsprozesse dürfen nicht dem freien Spiel von Unternehmen überlassen werden. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die die Interessenlagen der Beschäftigten im globalen Süden aufgreifen.

Vor diesem Hintergrund findet heute eine gemeinsame Anhörung der Ausschüsse DEVE und INTA des Europäischen Parlaments statt, zur Fortsetzung der Resolution “EU flagship initiative on the garment sector”, genehmigt am 27 April 2017. In diesem Bericht richtete das Parlament einen eindeutigen Appell an die Europäische Kommission, über eine reine Präsentation eines Arbeitsdokuments hinauszugehen und bindende Rechtsvorschriften für eine Sorgfaltspflicht bzgl. der Wertschöpfungskette im Bekleidungssektor vorzuschlagen. Ein Jahr nach der Genehmigung der Resolution hat die Kommission bisher nicht darauf reagiert, nach wie vor sind 75 Millionen ArbeitnehmerInnen, von denen die Mehrheit weiblich ist, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen ausgeliefert.

Um erneut auf die Problematik aufmerksam zu machen, wird heute im Europäischen Parlament unter anderem von Abgeordneten der Linksfraktion GUE/NGL im Europäischen Parlament die Ausstellung "The Hidden Side of the Fashion Industry" eröffnet, mit Fotos von Taslima Akhter, eine aus Bangladesch stammende Fotografin. Ebenso wird die Fraktion eine Fotoaktion veranstalten, um zeitgleich in den sozialen Medien auf das Thema aufmerksam zu machen.