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Helmut Scholz, MdEP
Zwischen Zeuthen und Brüssel, Ausgabe 91, 24. Februar 2023
Liebe Leser*innen,

wenn Sie diesen Newsletter erhalten, jährt sich der schreckliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zum ersten Mal. Die Zahl der Getöteten, der verletzten Opfer, der Zerstörungen lässt sich ebenso wenig ermessen wie das Leid, das der Krieg über die Ukrainer*innen, aber auch über viele Familien in Russland gebracht hat. Und ein Jahr nach dem von Russlands Präsidenten Wladimir Putin befohlenen Angriff auf das Nachbarland gibt es wenig Hoffnung auf ein schnelles Ende des Kriegs und die Errichtungen eines dauerhaften, tragfähigen Friedens.

Daran hat sich leider auch mit den Auftritten und Reden der Präsidenten Russlands und der USA, Wladimir Putin und Joe Biden, nichts geändert. Denn natürlich stand die zu Ende gehende Woche ganz im Zeichen der russischen Aggression. Sie haben sicher die zahlreichen Sondersendungen in den elektronischen Medien verfolgt oder die Sonderseiten zum Jahrestag in der Presse gelesen. Die Drohgebärden und das Beschwören des Zusammenhaltes in der Nato, wie es Biden in Warschau getan hat, die immer wieder erneuerten Forderungen nach schweren Waffen aus Kiew oder die Ankündigung eines "Weiter-so" durch Putin und die Aussetzung des New-Start-Vertrags zur Begrenzung der Nuklearwaffen durch Moskau – das alles stimmt mich eher pessimistisch. Nicht nur für den Krieg in der Ukraine, sondern insbesondere durch die Aussetzung des letzten verbliebenen Abkommens zur strategischen Rüstungsbegrenzung für die internationale Sicherheit generell. Dennoch wiederhole ich: Eine wirkliche Friedensgewinnung ist nur auf dem Verhandlungsweg und nicht auf dem Schlachtfeld möglich. Weil es von Seiten der westlichen Regierungen, auch aus Berlin, angesichts gerade auch der faktischen Verweigerungshaltung Putins   und Selenskis miteinander zu verhandeln, praktisch keine ernsthaften diplomatischen Versuche zur Beendigung des Blutvergießens gibt, ist auch die LINKE gefordert, nicht nur unsere Stimme und Forderung dahingehend laut vorzubringen, sondern intensiv für Richtung, Inhalt und Umsetzung möglicher Verhandlungsoptionen zu arbeiten. Leider sehe ich die LINKE inzwischen als fast einzige Partei in Deutschland, die versucht an einer Verhandlungslösung dranzubleiben. Und ich möchte es hier unterstreichen: die solidarische Unterstützung für die Millionen Ukrainer*innen, die zur Flucht gezwungen sind, gehört ebenso dazu, auch das Helfen beim Durchfinden durch die bürokratischen Mühlen für wirksame praktischen Hilfe, zumindest vorübergehend Heimat in Deutschland oder anderswo zu finden. Mein Dank und meine Anerkennung dafür gilt all jenen Menschen bei uns, die sich hier tagtäglich einsetzen. Hut ab!

Wie sich der Krieg in der Ukraine auf die gesamte östliche Nachbarschaft und weit darüber hinaus auswirkt, habe ich bei den vielfältigen Treffen auf politischer Ebenen bei der Parlamentarischen Versammlung von Euronest erfahren können. Dazu mehr im kommenden Newsletter bzw. in einem gesonderten Bericht auf meiner Web-Seite. Aber kurzes Fazit: die Sorge um eine weitere Eskalation des Konfliktes ist groß, die scheinbare Alternativlosigkeit zu einer militärischen Lösung  durchzog die Reden und Beiträge vieler Parlamentarier*innen. Und zugleich hat gerade die Hauptstadt von Moldau - bürgerschaftliches Engagement und gemeinsames Agieren mit der Stadtverwaltung - ebenfalls Erstaunliches geleistet an Unterstützung für die Flüchtlinge in einem der ärmsten Staaten Europas, der an der Grenze zur Ukraine und mit dem eingefrorenen Konflikt um die separatistische Region Transnistrien direkt in die Konfliktkomplexität eingeflochten ist. 

In ganz anderer Weise beunruhigend ist eine Analyse, die jetzt von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zum großen Fischsterben in der Oder im Jahr 2022 vorgelegt wurde – Sie erinnern sich bestimmt daran. Die beiden Einrichtungen gehen davon aus, dass die Einleitung von Industrieabwässern beispielsweise aus dem Bergbau für den hohen Salzgehalt der Oder gesorgt hat, der wiederum die toxische Blüte der Goldalge hervorgebracht hat und somit zum massiven Fischsterben führte. Des Weiteren wurde die Algenblüte durch niedrige Wasserstände und erhöhte Nährstoffkonzentration auf Grund starker Trockenheit begünstigt.

Um solche Katastrophen künftig zu vermeiden, empfiehlt der Bericht einige Maßnahmen, wie beispielsweise weitere Untersuchungen, um die Quelle des Vorfalls der Einleitungen von salzhaltigem Material zu identifizieren und auf dieser Grundlage die bestehenden Genehmigungen zu überprüfen. Genauso braucht es ein besseres Umweltmanagement (Grenzwerte für Salz- und Nährstoffgehalt) sowie ein besseres Risikomanagement. Entscheidend ist auch die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Die EU-Kommission hat unter anderem Verbesserungen der EU-Rechtsvorschriften über Industrieemissionen, Oberflächen- und Grundwasserschadstoffe und die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgeschlagen. Wir müssen endlich umfassende rechtsverbindliche Vorschriften im Bereich Umwelt- und Klimaschutz vorantreiben, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen. Nur so können wir die Folgen der Klimakatastrophe weitestgehend eindämmen. Im März wird eine UN-Wasserkonferenz stattfinden – ich bin gespannt, auf welche Maßnahmen man sich hier verständigen wird.

Vor diesem Hintergrund betrachte ich auch das geplante Bauvorhaben eines LNG-Terminals vor der Insel Rügen mit großer Sorge. Aber ich will hier nicht vorgreifen, denn ich bin in Kontakt sowohl zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern als auch zum Umweltausschuss des Bundestags. Ich gehe davon aus, dass ich demnächst weitere Informationen zu dem Vorhaben erhalten werde, das ebenso wie das Hafenprojekt vor Usedom – Sie erinnern sich bestimmt an meine Berichte darüber – zu einer gravierenden Beeinflussung der Umwelt und der Ökosysteme führen könnte. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Über weitere Termine und Ereignisse der kommenden Wochen erfahren Sie wie stets unten mehr.

 

Ihr

Helmut Scholz

28. Februar: AFCO-Sitzung zu „Wirtschaftspolitik in den Europäischen Verträgen“, Entscheidungsprozedere im Rat, Bericht zur Europäischen Bürgerinitiative

Ab Montag kommender Woche stehen erneut die Sitzungen der Ausschüsse im Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit - und auch im Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten (AFCO) ist wieder viel los. Die Sitzung am Dienstag beginnt mit einer Anhörung, die wir als THE LEFT beantragt haben: "Die Auswirkungen der Europäischen Verträge auf die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten". Eine der grundsätzlichen Kritiken, die wir als Linke an den von den Lissabon-Verträgen primärrechtlich die Europäische Union prägenden Grundsätzen geäußert haben, ist deren neoliberale Fixierung gemeinsamer Wirtschafts- und Währungspolitik. Dieser ordnungspolitische Rahmen wird den Mitgliedstaaten auferlegt: Einschränkungen der möglichen Investitionen und eine vom politischen System weitgehend abgekoppelte Europäische Zentralbank entziehen Wirtschafts- und Geldpolitik der demokratischen Einflussnahme und bedingen somit zugleich die Entkoppelung von Wirtschafts- und Sozialpolitik auf gemeinschaftlicher EU-Ebene und führen zu anhaltendem Demokratiedefizit der Union. Wie sollen diese Fragen konstruktiv und nachhaltig mit Blick auf die neuen grundlegenden Anforderungen an eine andere, wirklich gemeinschaftlich konstruierte und demokratisch immer wieder neu zu entscheidende Wirtschaftspolitik vor dem Hintergrund Klimawandel, sozial-ökologischer Umbau und globale Solidarität in einer untrennbar miteinander verwobenen Weltwirtschaft angegangen werden? Die EU-Zukunftskonferenz hat da eindeutige Empfehlungen an die EU-Institutionen erarbeitet- und deshalb sind auch die primärrechtlichen Grundlagen neu zu fassen und das wird ohne eine Änderung der Verträge nicht möglich sein. Sich diesem Anliegen zu nähern ist mit dem Hearing verknüpft. Sehen wir, was die Expert*innen uns da im 3. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts an ihren Erkenntnissen vermitteln werden.

Gemeinsam mit der Brüsseler Rosa-Luxemburg-Stiftung hat das Netzwerk Policy Research In Macroeconomics (PRIME), mittlerweile geleitet von Star-Ökonomin Ann Pettifor, schon vor Jahren eine Studie zu diesem Thema und Änderungsvorschläge der Europäischen Verträge vorgelegt.

Ein weiteres Thema in Bezug auf die Europäischen Verträge wird die Anwendung der sogenannten "passerelle clauses" sein. Es handelt sich hier um ein Entscheidungsverfahren, dass es dem Rat ermöglicht, bestimmte Entscheidungen, die normalerweise Einstimmigkeit benötigen, auch mit einer qualifizierten Mehrheit abzustimmen. Dies soll Blockaden im Rat überwinden und in Ausnahmefällen ein effektiveres Verfahren ermöglichen. Das Problem: Auch für die Nutzung dieses Verfahrens ist wiederum eine einstimmige Entscheidung im Rat notwendig.

Da ich — zumindest in den meisten Bereichen des EU-Alltags— durchaus die Möglichkeit von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat für sinnvoll halte, ist es zu begrüßen, dass unser Verfassungsausschuss ausleuchten will, welche Chancen in der Nutzung von "passerelle clauses" bestehen, welche Grenzen es gibt und wie diese stärkere Nutzung der entsprechenden Vertragsklauseln demokratisch zu begleiten sein sollte, denn ohne das Parlament sollte hier nichts laufen. Und grundsätzlich halte ich an einer Stärkung der Teilhabe von Bürger*innen an EU-Entscheidungen fest. Sowohl auf Gemeinschaftsebene in allen EU-Kompetenzfeldern als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene, wo gemischte Kompetenzen definiert sind und auch die Stärkung der Rolle der Parlamente einer grundsätzlichen Reform der Entscheidungsfindung bedürfen.

Auch wird wieder eine Diskussion zur Europäischen Bürgerinitiative auf der Tagesordnung stehen, denn jetzt gibt es einen eigenen Bericht dazu. Zentrales Anliegen bei dieser nun rechtlichen Weiterentwicklung des Instruments muss ein Ausbau der Bürgerbeteiligung sein und ich plädiere dafür, die Hürden, die anlaufenden Bürgerinitiativen bislang im Weg stehen, weiter abzubauen. Orientieren werde ich mich dabei an den Ergebnissen einer von mir in Auftrag gegebenen Studie zu den nötigen Reformen dieses Instruments.

Die Sitzung mit all ihren Einzelaspekten kann sowohl live als auch nachträglich abgerufen werden.

1. März: Der Handelsausschuss (INTA) tagt - Überfischung der Meere verhindern!

In der Welthandelsorganisation (WTO) ist es zum ersten Mal seit langer Zeit gelungen, sich auf ein neues Abkommen aller Mitgliedstaaten zu einigen. Die Einigung auf das WTO-Fischereiabkommen war das wohl wichtigste Ergebnis der letzten WTO-Ministerialkonferenz im Juni 2022. Das Abkommen soll schädliche Subventionen verbieten. Auch wurde ein Solidaritätsfonds zur Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Abkommens geschaffen. Angela Ellard, stellvertretende Generaldirektorin der WTO, wird das Abkommen im Europaparlament vorstellen und mit den Abgeordneten diskutieren. Denn wir müssen demnächst über die Ratifizierung entscheiden. Ich gehe davon aus, dass wir im Europaparlament der Empfehlung im bereits vorliegenden Bericht des Ausschussvorsitzenden Bernd Lange folgen und zügig zustimmen werden. Die heute weltweit 22 Milliarden Dollar Fischereisubventionen sind massiv mitverantwortlich für die Überfischung der Meere, da sie die Profite erhöhen. Vor allem für die Hohe See, wo die Fischerei von nationalen Gesetzgebungen unreguliert ist, sollen Subventionen eingedämmt werden. Für illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei werden Subventionen komplett verboten. Kleinfischerei soll dadurch auch besser geschützt werden, da sie unter schwindenden Fischbeständen besonders leidet.

Der Einigung im Grundsatz folgten lange Beratungen über bestimmte Details und Definitionen. Das Ergebnis wird nun in den 164 WTO Mitgliedstaaten in den Prozess der Ratifikation gebracht, ebenso auch auf EU-Ebene. Sobald zwei Drittel ratifiziert haben, ist das Abkommen in Kraft und kann von den Staaten, die es akzeptiert haben, nicht einseitig gekündigt werden. Als erstes Land hat die Schweiz das Abkommen im Januar ratifiziert. Sehr viel Meeresküste hat man dort allerdings nicht. Japan hat im Februar als erstes Land dem Versprechen die Tat folgen lassen und eine Summe von umgerechnet 630.000 Euro (90 Millionen Yen) in den Solidaritätsfonds eingezahlt.

Die finanzielle Unterstützung armer Länder erwies sich in der Tat als der zweitschwierigste Streitpunkt in den Verhandlungen. Am kompliziertesten gestaltete sich jedoch die Festlegung des Geltungsbereichs des Abkommens, sowohl hinsichtlich des geographischen Geltungsbereichs, als auch der Definition der betroffenen Schiffsgrößen. Vor allem Indien wollte die fixierten Ausnahmen für Küstenfischerei und Kleinfischerei auf eine 200-Meilen-Zone und relativ große Boote ausweiten. 90 Prozent der weltweiten Fischerei wären dann nicht mehr im Geltungsbereich gewesen. Man hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, der im Grunde besagt, dass man erst einmal das Abkommen ins Leben treten lässt, die wichtigen Details dazu dann aber zunächst ungeklärt lässt und dann nach drei Jahren erneut verhandelt. Ich sehe die Dringlichkeit, zu einem Kompromiss zu kommen: allerdings ist noch wichtiges nachzulegen. Auch in der EU werden die großen Fangflotten aus Spanien und Portugal weiter hoch subventioniert, während kleine Küstenfischer*innen zu wenig Unterstützung erhalten.

 

Zweiter Punkt auf der Tagesordnung sind die Handelsaspekte der neuen Mitteilung der EU - Kommission über den Grünen Industrieplan für mehr Wettbewerbsfähigkeit und den Übergang zur Klimaneutralität. Der Plan liegt bislang leider nur in englischer Sprache vor. Den „Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age“ können Sie hier herunterladen und gern mit mir diskutieren.

Kurz zusammengefasst: Die Kommission hat einen Plan vorgelegt, wie sie vor allem den Ausbau von CO2-neutraler Industrie stärken will. Der Plan soll die Programme „Green Deal“ und „REPowerEU“ ergänzen und steht laut Kommission auf den vier Säulen günstiges Regelungsumfeld für die Netto-Null-Industrie, ein schnellerer Zugang zu Finanzmitteln, die richtigen Kompetenzen für Arbeitskräfte und ein offener Handel für widerstandsfähige Lieferketten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, dafür demnächst den Entwurf für ein Netto-Null-Industrie-Gesetz vorzulegen. Mit dem Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien für den Übergang zur Emissionsfreiheit wird das Gesetz Kapazitätsziele für 2030 festlegen, die Genehmigung von Mehrländerprojekten beschleunigen und Anreize für solche Projekte schaffen. Dafür werden viele Rohstoffe notwendig sein, weiß die Kommissionspräsidentin. Flankiert werden soll der Europäische Akt daher durch ein Rohstoffgesetz, dass „die Gewinnung in der EU, die Verarbeitung und das Recycling sowie die Suche nach biobasierten Alternativen erleichtern“ soll. Ich vermute allerdings, dass die Kommission zunächst verstärkt auf Raubzug in rohstoffreiche Länder außerhalb der EU gehen wird, um durch Freihandelsabkommen den Abtransport dieser Rohstoffe in die EU zu sichern. So bliebe jedoch leider das Paradox erhalten, dass Länder zwar reich an Rohstoffen sind, die Bevölkerung jedoch in bitterarmen Verhältnissen leben muss, da die Wertschöpfung aus diesen Rohstoffen nicht in ihrem eigenen Land stattfindet.

Die EU-Kommission anerkennt zwar, was der Planet benötigt, nicht aber, dass diese Erkenntnis auch außerhalb Europas gelten muss und wir uns in EUropa nicht auf Kosten anderer Regionen der Welt „Grün sanieren“ dürfen.

Neben Rohstoffen wird der Aufbau einer CO2-neutralen Industrialisierung Europas sehr viel erneuerbare Energie benötigen. Im März wird die EU-Kommission eine Reform der Gestaltung des Strommarktes vorlegen, der das heutige „Merit-System“ überwindet und es Verbraucher*innen endlich ermöglichen soll, von den niedrigen Kosten erneuerbarer Energien zu profitieren. Ich bin gespannt, ob es dann wieder Klagen von Investor*innen auf Basis des Vertrags über die Energiecharta hageln wird, aus dem die EU leider noch immer nicht ausgestiegen ist.

 

Dritter großer Punkt auf der Tagesordnung ist schließlich eine Debatte über die bisherigen Ergebnisse der groß angekündigten „Global Gateway“-Investitionsinitiative der EU in Infrastrukturmaßnahmen. Auch diese Mitteilung aus dem Dezember 2021 liegt bislang nicht in deutscher Sprache vor. Ich finde das undemokratisch, da es viele Menschen von Mitsprache und Teilhabe ausschließt. Ich erwarte von der Bundesregierung, sich für die zügige Übersetzung der Mitteilungen der EU-Kommission in Deutsch einzusetzen. Deutsch ist neben Englisch und Französisch eine der drei gleichberechtigten Arbeitssprachen in der EU. Doch auch in allen anderen EU-Sprachen müssen diese wichtigen Dokumente der strategischen Planung in der EU vorgelegt werden. Die englischsprachige Fassung finden Sie hier.

Global Gateway ist ein geowirtschaftliches und zugleich fraglos geopolitisches Projekt der EU, mit dem 300 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. In Konkurrenz zu China und dem Seidenstraßenprojekt will die EU durch Investitionen in Infrastruktur ihre Partner langfristig binden und die Lieferwege für Rohstoffe und Energie in das globale Wirtschaftszentrum EU absichern. Die Kommission hat im Dezember in der ersten Sitzung des Global Gateway Ausschusses mit den Ministerien der Mitgliedstaaten eine erste Bilanz gezogen, die sie nun „freundlicher Weise“ auch dem Europaparlament vorstellen wird. Seit der Einführung der Strategie „Global Gateway“ seien Finanzhilfen von mehr als 9 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für Schlüsselinvestitionen in allen Zielbereichen in Afrika, Lateinamerika, der Karibik und dem Pazifikraum bereitgestellt worden. Aber auch innerhalb der EU schmückt sich die Webseite von Global Gateways mit Projekten, beispielsweise der Förderung einer gigantischen Müllverbrennungsanlage zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt.

Mir scheint, dass hier auf viele von der Europäischen Investitionsbank (EIB) geförderte Projekte nun ein neues Etikett geklebt wird.  Da gilt es dann doch genauer hinzusehen und nachzufragen.

Ursula von der Leyen haute dem Vernehmen nach auf den Tisch und verlangte mehr Sichtbarkeit der EU in den Projekten, und vor allem forderte sie auch eine raschere Präsentation und Umsetzung der Projekte. Zu solchen Projekten zählt das Glasfaserkabel „Medusa“, mit dem Ägypten, Tunesien, Algerien und Marokko mit Zypern, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal verbunden werden sollen. Der „transbalkanische Stromkorridor“ soll die Anbindung an das Stromnetz der EU herstellen. Gefördert werden von Albanien bis Nord-Mazedonien und Serbien auch Photovoltaik-Anlagen und Windparks. Auch zwei Bahnstrecken gehen auf dem Balkan in Bau. 2,4 Milliarden gehen an Indonesien und 3 Milliarden an Südafrika als Just-Transition-Förderung für den Ausstieg aus der Kohle in der Energieerzeugung beider Länder.

Aber wie ist es nun mit eigentlich geplanten Förderung von Infrastruktur in Afrika? Als Berichterstatter für die künftigen Handels- und Investitionsbeziehungen der EU mit Afrika interessiert mich das natürlich besonders. Eigentlich wollte die Kommission im Dezember 40 „Projektpipelines“ vorstellen, die sie Afrikas Staaten als eine Art Schaufenster der Möglichkeiten zeigen wollte. Konkret wird aber bislang wohl nur die Energiepartnerschaft mit Namibia über die Erzeugung von Grünen Wasserstoff und Zugang zu kritischen Rohstoffen.

Hier können Sie die Ausschusssitzung von 9 Uhr bis 11:30 Uhr live und mit Verdolmetschung in Deutsch oder eine andere im Ausschuss vertretene Sprache verfolgen.

1. März: Der Handelsausschuss tagt weiter - Finanzhilfe für Moldau

Am Nachmittag geht es zunächst vor allem um Moldau. Die Kommission beantragt, dass wir als Europaparlament einer Aufstockung der makrofinanziellen Finanzhilfe für Moldau um 145 Millionen Euro zustimmen. An die Auszahlung sollen wie immer bestimmte Konditionen geknüpft sein, die mit struktureller Anpassung der Staatsausgaben zu tun haben. Sofern die Konditionen erfüllt werden, soll die Auszahlung noch im Jahr 2023 in zwei Tranchen erfolgen. So sehr das ärmste Land Europas die Hilfe auch braucht, so wenig überzeugt mich die Methode der Kommission, auf den Märkten Geld aufzunehmen und diese Mittel letztlich auf den Schuldenberg von Moldau aufzuhäufen. Auch wenn die Tilgung erst verspätet beginnen soll, wird doch der Korridor für politische Entscheidungen der Regierung des Landes mit finanziellen Auswirkungen immer enger. Eine Ablehnung der Gelder wird uns dennoch im aktuellen Kontext unmöglich sein. Denn die Folgen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sind auch für Moldau katastrophal. Von der Lage im Land werden wir im Anschluss auch unseren Kolleg*innen im Ausschuss berichten, die nicht an der gerade abgeschlossenen Delegationsreise des INTA nach Moldau teilnehmen konnten.

Aber wie wirksam sind eigentlich die Wirtschafts- und Handelssanktionen, welche die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gegen Russland verhängt haben, um die Regierung Putin zur Beendigung des Krieges zu zwingen? Darüber wird uns die EU-Kommission heute öffentlich berichten, ebenso auch über die Aspekte Exportkontrollen und wirtschaftliche Sicherheit.

Hier können Sie die Ausschusssitzung von 15 Uhr bis 18:30 Uhr live und mit Verdolmetschung in Deutsch oder eine andere im Ausschuss vertretene Sprache verfolgen.

2. März: Anhörung im Handelsausschuss zu kritischen Rohstoffen

An diesem Vormittag gibt es eine Anhörung zum Thema „Aufbau von widerstandsfähigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Lieferketten für kritische Rohstoffe“. Der Europaabgeordnete Markus Buchheit von der AfD war ursprünglich der Berichterstatter für den dazugehörigen Initiativbericht des Handelsausschusses. Er scheiterte jedoch in den Verhandlungen über den Text des Berichtes mit den Schattenberichterstatter*innen der anderen Fraktionen kläglich und trat schließlich von seiner Rolle als Berichterstatter zurück. Den Bericht wird es somit nun nicht geben. Zur Anhörung waren allerdings bereits Expert*innen eingeladen worden und sie findet daher trotzdem statt.

Hier können Sie die Anhörung von 09 - 11 Uhr und die Ausschusssitzung bis 12:30 Uhr live und mit Verdolmetschung in Deutsch oder einer anderen im Ausschuss vertretene Sprache verfolgen.

2. März: GSP-Trilog

Am Nachmittag wird die zweite Sitzung im Trilog der Ko-Gesetzgeber Europäischer Rat und Europaparlament unter Vermittlung der EU-Kommission zur neuen GSP-Verordnung stattfinden. Als Parlament haben wir uns mehrheitlich für eine weitgehende Reform des Systems der Handelspräferenzen der Europäischen Union für die im Welthandel als solche kategorisierten Entwicklungsländer eingesetzt. (Abgekürzt wird das System entweder englisch GSP oder deutsch APS).

Auf technischer Ebene haben unsere Mitarbeiter*innen eine Art Verhandlungsmanifest erarbeitet, dass uns als Leitlinie für die Verhandlungen über die Details im Gesetzentwurf dienen soll. Wenn wir diese Vorgabe auf politischer Ebene nun beschließen können, halte ich es für möglich, dass Rat und Parlament den Widerstand der Kommission gegen weitgehende Veränderungen am Kommissionsentwurf in den Verhandlungen während der kommenden drei Monate überwinden können.

Die Sitzung ist nicht öffentlich.

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