Wenig ambitionierte Kommissionsantwort auf "Right2Water"

19.03.2014

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch nach ihren Angaben "positiv" auf die erste europäische Bürgerinitiative reagiert.

Die Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ hatten die Kommission aufgerufen, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu garantieren, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von den Binnenmarktregeln und der Liberalisierung auszuschließen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um weltweit universellen Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern.

Die Initiatoren der EBI kritisierten die Antwort der Kommission. In ihrer Antwort bestätige und betone die Kommission zwar die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und Abwasserentsorgung sowie die Wichtigkeit von Wasser als öffentlichem Gut von grundlegendem Wert. Darüber sei sie jedoch nicht hinaus gegangen.

„Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden“, sagt Jan Willem Goudriaan, Vizepräsident der EBI Right2Water. „Ich bedauere, dass es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt.“

Die EBI hatte auch eine rechtliche Verankerung gefordert, dass es keine Initiativen der EU für die Liberalisierung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geben wird. "Natürlich begrüßen wir die Tatsache, dass die Unterstützung der Menschen für unsere EBI dazu geführt hat, dass Versorgung mit Wasser und Abwasserentsorgung von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen wurden. Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung jedoch nicht dazu verpflichtet, diese Leistungen von Verhandlungen über Handelsabkommen explizit auszuschließen, zum Beispiel bei den Verhandlungen zwischen EU und USA zu TTIP.

Trotzdem enthalte die Reaktion der Europäischen Kommission auch Aspekte, die als positiv betrachtet werden. So zum Beispiel die Anerkennung, dass die Bereitstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell in der Verantwortung der lokalen Autoritäten liegen sollte, die am dichtesten an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind.

Pressemitteilung der Kommission: europa.eu/rapid/press-release_IP-14-277_de.htm[1]

Pressemitteilung von Right2Water: www.right2water.eu/de/node/477[2]

Links:

  1. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-277_de.htm
  2. http://www.right2water.eu/de/node/477