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Ein wichtiger Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Europawahlen

03.05.2022

Helmut Scholz, verfassungspolitischer Sprecher von DIE LINKE im Europäischen Parlament, erklärt zur heutigen Abstimmung des EP über die Reform der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments:
 

„Die Veränderungen hin zu einer wirklichen europäischen Wahlgesetzgebung sind überfällig. Sehr viele Bürger*innen wollen eine demokratische und für jeden verständliche, transparente und zur Mitgestaltung offene Europäische Union. Das hat die EU-Zukunftskonferenz, die am kommenden Montag, dem Europatag, offiziell abgeschlossen werden wird, eindrucksvoll gezeigt. Die geplanten Veränderungen sind längst überfällig.“

„Auch vor diesem Hintergrund begrüßt die Linksfraktion THE LEFT im Europäischen Parlament die Einführung EU-weiter Listen bei der nächsten Europawahl, das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre, die Festlegung des 9. Mai als einheitlichen Wahltag und die Begünstigung von Frauen. Wenn gerade einmal 50 Prozent der Wahlberechtigten an der letzten Europawahl teilgenommen haben, muss das für uns ein Weckruf sein, auch wenn die Wahlbeteiligung stetig gestiegen ist.“

Helmut Scholz kritisiert die Position der Konservativen im EP:

„Dass die EVP die Einführung einer 3,5-Prozent-Hürde für Deutschland de facto zur Vorbedingung für ihre Zustimmung zum europäischen Wahlkreis und zu transnationalen Listen gemacht hat, wirft doch schon Fragen auf. Vor allem hinsichtlich ihres Demokratieverständnisses, inwiefern das Wahlgesetz real ein Mehr an aktiver und passiver politischer Beteiligung aller, gerade auch bis heute Ausgeschlossener, Enttäuschter oder Kritiker*innen liefert.“

„Bleiben wir mutig, um die Politisierung des Wahlverfahrens und natürlich auch ein Nachdenken und den Diskurs über die EU selbst zu provozieren. Gerade dieser Diskurs und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bieten Voraussetzungen für das gemeinschaftliche Agieren zum Nutzen aller in der EU“, so Helmut Scholz.

Helmut Scholz fügt an:

„Nach dem Brexit waren übrigens die bis zum Ende der Legislaturperiode verbliebenen britischen Abgeordneten wirklich im wahrsten Sinn des Wortes europäische Abgeordnete – denn wir als Mitglieder des EP haben nach Vertragslage und Abgeordnetenstatut die Aufgabe, die EU insgesamt zu vertreten und europäische Politik voranzubringen, im Interesse der Wähler*innen. Insofern ist der jetzige Entwurf ein wichtiger, bei weitem noch nicht ausreichender Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Europawahlen.“

Hintergrund:

Erstmals sollen 28 Sitze des Europaparlaments mittels transnationaler bzw. unionsweiter Listen besetzt werden. Diese kommen zu den aktuellen 705 Sitzen hinzu. Des Weiteren sollen die Listen für die Europawahl entweder nach dem Prinzip „abwechselnd ein Mann, eine Frau“ oder mittels einer selbstgesetzten Frauenquote aufgestellt werden. Problematisch ist allerdings die über diese EU-Gesetzgebungs-Hintertür eingeführte, neue 3,5-Prozent-Hürde für Parteien in Deutschland. Mindestens sieben der bislang im Europäischen Parlament vertretenen, sogenannten kleineren deutschen Parteien wären von dieser bislang vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament unmittelbar betroffen.

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