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EU-Grundrechte-Charta muss vollumfänglich für tschechischen Bürgerinnen und Bürger gelten

20.05.2013

Rede von Helmut Scholz im Plenum zur Gültigkeit der EU-Grundrechte-Charta in der Tschechischen Republik und zum Anliegen der Regierung in Prag, eine Opting-out-Klausel in diesem Bereich zum Ansatz zu bringen.

Ich möchte mich bei meinem Kollegen Andrew Duff dafür bedanken, dass er dieses Thema so beharrlich betrieben hat, so dass wir es diese Woche nun endlich im Plenum diskutieren und abstimmen können.

Bekanntlich hat sich der AFCO wegen parteipolitischer Divergenzen mehrmals mit dem Bericht befassen müssen. Zu keinem Zeitpunkt ging es dabei Im Kern um die Frage, ob die vom damaligen Präsidenten der Tschechischen Republik erhobene Forderung nach einer Ausdehnung der Gültigkeit des Protokolls 30 des Lissabon Vertrags über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch auf Tschechien rechtmäßig ist. Der Europäische Rat hatte dem entsprechenden Ansinnen des tschechischen Präsidenten auf seiner Tagung im Oktober 2009 zugestimmt.

Andrew Duff hat diese Entscheidung zu Recht von Anbeginn kritisiert und ist damit auf den Widerstand der Konservativen Kollegen im Ausschuss gestoßen, denen es ganz offensichtlich nur darum ging, ihrem ehemaligen Kollegen auf der Prager Burg politisch nicht in den Rücken zu fallen.

Erinnern wir uns: die Forderung des tschechischen Präsidenten ging schon 2009 über das Votum beider Parlamentskammern weit hinaus, vor anderthalb Jahren hat sich mit dem Senat bereits eine der beiden tschechischen Kammern eindeutig gegen eine Anwendung des Protokolls auf Tschechien ausgesprochen und seit zwei Monaten ist auch ein neuer tschechischer Präsident im Amt. Vor diesem Hintergrund kann ich nur begrüßen, dass sich die EVP dazu durchgerungen hat, den politischen Realitäten in Tschechien Rechnung zu tragen.

Schauen wir uns in der heutigen EU um, so kann nicht übersehen werden, dass es noch immer nach Revanche suchende Gestrige und im wachsenden Maße auch neue Nationalisten gibt. Sicherlich ist deshalb die Frage legitim, ob in einem Europa, in dem jeden Tag z.B. soziale Errungenschaften gezielt und zu Hauf über Bord geworfen werden, diese Kräfte eines Tages nicht auch Hand an historische Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses anlegen werden? Opting-out Klauseln liefern hiergegen aber keine Sicherheiten, diese Frage ist in politischen Auseinandersetzungen zu entscheiden. Es ist meine tiefe Überzeug, dass diese Sicherheit nur gewonnen werden kann, wenn sie demokratisch und zugleich auch sozial ist. Die EU-Grundrechte-Charta muss deshalb vollumfänglich auch für alle tschechischen Bürgerinnen und Bürger gelten. Aber: sie ist nur die eine Seite der Medaille.

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