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Bericht Andrew Duff zu den Europawahlen 2014

23.05.2013

Im Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Gegenwärtig wird darüber debattiert, wie diese Abstimmung bürgerfreundlicher gestaltet werden kann, wie die Wahrnehmung des Wahlrechts für alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden kann und welche Rolle die europäischen politischen Parteien in diesem Prozess einnehmen können. In der Rubrik "Wahl 2014" veröffentlicht Helmut Scholz, Mitglied im federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, wichtige Dokumente zu diesem Thema und die Positionen der Linksfraktion dazu. Hier: Der Berichtsentwurf über eine verbesserte Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament (Berichterstatter: Andrew Duff)

Ausschuss für konstitutionelle Fragen

0000/2013(INI)

8.4.2013

ENTWURF EINES BERICHTS

über eine verbesserte Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014

Berichterstatter: Andrew Duff

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 10 und Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union,

– gestützt auf Artikel 22 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

– unter Hinweis auf Artikel 11 und Artikel 39 der Charta der Grundrechte,

– unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 2 des dem Beschluss des Rates vom 20. September 1976 in der geänderten Fassung1 beigefügten Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,

– in Kenntnis der Richtlinie 2013/1/EU zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG,

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. März 2013 mit dem Titel »Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren« (COM(2013)0126),

– in Kenntnis der Empfehlung der Kommission vom 12. März 2013 an die Mitgliedstaaten sowie die europäischen und nationalen politischen Parteien für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament (C(2013)1303),

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 20142,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Wahlen 20143,

– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0000/2013),

A. in Erwägung der Vereinbarung, dass die Wahlen auf den 22.-25. Mai 2014 vorverlegt werden sollen;

B. in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der Ebene der Union unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten sind;

C. in der Erwägung, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen;

D. in der Erwägung, dass politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zur Bekundung des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union beitragen;

E. in der Erwägung, dass die größten europäischen politischen Parteien offensichtlich darauf vorbereitet sind, ihre eigenen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission zu nominieren, und in der Erwartung, dass diese Kandidaten in der Kampagne vor den Wahlen zum Parlament eine führende Rolle spielen werden, vor allem deshalb, weil sie ihr politisches Programm persönlich vorstellen werden;

F. in der Erwägung, dass Demokratie innerhalb von Parteien sowie ein von ihnen gelebtes hohes Maß an Transparenz und Integrität wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in das politische System gestärkt wird;

G. in der Erwägung, dass für die Lösung der derzeitigen Staatsführungskrise in der EU eine bessere demokratische Legitimierung des Integrationsprozesses erforderlich ist;

H. in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger auch dann das Recht haben, sich als Kandidat oder als Wähler an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beteiligen, wenn sie nicht in dem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen;

I. in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung aller Voraussicht nach durch eine lebhafte politische Kampagne erhöht wird, in der die Parteien und ihre Kandidaten auf der Grundlage ihrer jeweiligen Wahlprogramme, die sich mit den europäischen Aspekten der Politik befassen, um Stimmen und Sitze wetteifern;

J. in der Erwägung, dass bei Meinungsumfragen wiederholt deutlich geworden ist, dass eine große Mehrheit eher zu den Urnen gehen würde, wenn sie besser über das Europäische Parlament, die Parteien, ihre Programme und ihre Kandidaten informiert wäre;

K. in der Erwägung, dass der Präsident der Kommission vom Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates gewählt wird, der das Ergebnis der Wahlen berücksichtigen und das neue Parlament anhören muss, bevor er den (die) Kandidaten nominiert;

1. fordert die Mitgliedstaaten und die Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Namen der für die Wahlen zum Europäischen Parlament ausgewählten Kandidaten spätestens sechs Wochen vor Beginn der Wahlen, also Anfang April 2014, veröffentlicht werden;

2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Namen und Embleme der europäischen Parteien auf dem Stimmzettel neben der jeweiligen Liste der Kandidaten abgedruckt sind;

3. fordert die europäischen Parteien auf, ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission so frühzeitig zu nominieren, dass sie noch die Möglichkeit haben, eine aussagekräftige Wahlkampagne zu organisieren;

4. ermutigt die Mitgliedstaaten, politische Werbesendungen der europäischen Parteien zuzulassen;

5. fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit die vereinbarten Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in dem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sich jedoch als Wähler oder als Kandidat an den Wahlen beteiligen möchten, wirksam umgesetzt werden;

6. fordert erneut, dass in keinem Mitgliedstaat vor Sonntag, 25. Mai 2014, 20.00 Uhr MEZ, Ergebnisse veröffentlicht werden;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen Parteien zu übermitteln.

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