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Handelsausschuss des Europäischen Parlaments empfiehlt Stärkung der Rechte von Autoren und mehr Transparenz

18.06.2013

Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Stellungnahme zur europaweiten Neuregelung der Verwertung von Autorenrechten und des online-Handels mit Musik angenommen. Der Ausschuss folgte dabei weitgehend den Empfehlungen des Berichterstatters Helmut Scholz und nahm die Stellungnahme schließlich ohne Gegenstimmen an.

Mit den von ihm eingebrachten Änderungen am Gesetzentwurf der Kommission stärkte Scholz die Stellung europäischer Verwertungsgesellschaften wie der GEMA gegenüber außereuropäischer Konkurrenz, wie zum Beispiel den großen amerikanischen Unterhaltungskonzernen. So sollen die neuen Transparenzvorschriften künftig auch für andere kommerziell operierende Inhaber von Autorenrechten gelten. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung wäre gegenüber europäischen Gesellschaften diskriminierend gewesen und hätte einen Anreiz zur Gründung von Tochterunternehmen außerhalb der Union geboten, um die neuen Auflagen zu umgehen.

Die Autoren selbst sollen künftig schneller honoriert werden (nach maximal 6 Monaten) und erheblich besser über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaften informiert werden. Diese Informationen sollen auch für die Öffentlichkeit detailliert einsehbar werden. Zudem sollen die Autoren stärkere Mitbestimmungsrechte in den Verwertungsgesellschaften erhalten. Autoren aus anderen Kontinenten sollen künftig direkt europäische Gesellschaften mit der Verwertung ihrer Autorenrechte beauftragen können.

Schließlich soll für online-Anbieter von Musik viel übersichtlicher werden, mit wem sie Verträge über die Nutzung von Rechten abschließen müssen. Dies könnte die Preise senken und damit auch den Verbrauchern zugutekommen.

Scholz hatte auch den Vorschlag unterstützt, dass Autoren ihre Stücke für Schulen und andere Bildungseinrichtungen kostenfrei zur Verfügung stellen können. Der Antrag wurde jedoch vom Ausschussvorsitzenden Moreira (S&D Fraktion) nicht zur Abstimmung zugelassen, da dies kein Thema des Handels sei.

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