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Pflichten für Investoren fixieren

08.10.2013

Plenarrede von Helmut Scholz zu Verhandlungen über ein Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China am 8. Oktober 2013 in Straßburg

Die vorliegende Resolution zum Verhandlungsmandat der Kommission über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und der VR China bringt klar zum Ausdruck, welche Erwartungen und Sorgen das Parlament bei diesem Thema bewegen.

Wir sehen, welche positive Bedeutung das Abkommen für beide Partner haben könnte. Doch als Co-Berichterstatter habe ich besonderen Wert darauf gelegt, dass nicht nur die Art des Schutzes von Investitionen klar definiert wird, sondern auch die Verpflichtungen von Investoren im Abkommen festgeschrieben werden sollen.

Wir benennen hier vor allem die Achtung der in den Rechtsvorschriften beider Vertragsparteien festgelegten Gewerkschafts- und anderer Arbeitnehmerrechte, Transparenz und Umweltschutz. Zudem soll der Kulturbereich ausgeklammert bleiben und der Erhalt des politischen Handlungsspielraums von Regierungen garantiert sein.

Ausdrücklich warnen möchte ich davor, auch im neuen Abkommen zwischen EU und China festzulegen, dass Investoren direkt gegen Regierungen vor einem Schiedsgericht klagen dürfen sollen. Meine Fraktion lehnt dies ab und betont die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte sowie Staat-zu-Staat Streitverfahren und Mediationen. Auch die chinesische Seite bevorzugt unseren Ansatz.

Die jüngsten Fälle von Konzernklagen in Kanada sollten für uns ein Alarmsignal sein. Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen nicht, dass ihre Gerichtssysteme umgangen werden können. Nur die Kommission handelt im Interesse der Konzerne und Kanzleien. Die Abstimmung zu diesem Thema ging im Handelsausschuss sehr knapp aus. Morgen wird nun das Plenum in namentlicher Abstimmung darüber entscheiden müssen.

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