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"Dem wirtschaftlichen Zwang nachgegeben"

23.11.2015

Die Regierung Ecuadors hat beschlossen, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru beizutreten. Sie hat damit einem wirtschaftlichen Zwang nachgegeben, der aus den Zollvorteilen der konkurrierenden Nachbarn im EU-Handel und der zeitgleichen Streichung der GSP plus Vorzüge für Ecuador durch die EU entstanden ist. Eigentlich hatte Ecuador ein eigenes Abkommen zu Handel und Entwicklung vorgeschlagen, auch um im partnerschaftlichen Verhältnis mit der EU den begonnenen bemerkenswerten Entwicklungsweg für ein soziales und umweltbewusstes Land der Anden-Region fortsetzen zu können.

Wir alle wissen, dass die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abkommen mit Kolumbien und Peru lange Zeit unsicher war. Sie erfolgte schließlich unter der Vorbedingung, dass konkrete Schritte unternommen werden, um die Menschenrechtslage, die soziale Situation und den Umweltschutz in der Region zu verbessern. Das sind Ziele, für die sich die Regierung von Ecuador in den letzten Jahren besonders erfolgreich eingesetzt hat.

Der Beitritt von Ecuador zu diesem Abkommen ist ein wichtiger Moment um zu überprüfen, ob die Bestimmungen des Abkommens und deren Umsetzung unserer Erwartungshaltung entsprechen, in gesellschaftlicher wie in ökonomischer Hinsicht. Die ersten Zahlen, die uns die Kommission zur Entwicklung des Handels mit den beiden anderen Andenstaaten vorgelegt hat, bleiben weit hinter den Erwartungen zurück.

Mit diesem Resolutionsentwurf komme ich als Berichterstatter v.a. unserer Verantwortung als Europäisches Parlament nach, der Europäischen Kommission aufzuzeigen, wo wir Handlungsbedarf sehen, um das Abkommen wirksamer zu machen, damit es doch noch der Bevölkerung in beiden Regionen dient.

 

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