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"Lehren aus der Arbeit des Jugoslawien-Tribunals ziehen!"

01.03.2018

In den 24 Jahren seiner Existenz habe der Internationale Strafgerichtshof für Jugoslawien (ICTY) einen sehr wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Straffreiheit bei schwersten Verbrechen geleistet, betonte der Abgeordnete der LINKEN Helmut Scholz am Mittwochabend im Plenum des Europäischen Parlaments. Allerdings müssten einige Lehren aus den Erfahrungen gezogen werden, um das Strafvölkerrecht zu schützen und zu stärken.

Helmut Scholz: „Das Mandat des ICTY erstreckte sich auf Gesamtjugoslawien, aber die Rechtsprechung ist ungleich verteilt geblieben. Nicht zuletzt, weil die Realpolitik der Staaten in der Region unterschiedliche Interessen verfolgte. Lehre Nummer 1.: Wir brauchen eine weitergehende Emanzipation des Rechts von der Macht.“

Angesichts von 161 Anklagen vor dem ICTY seien 84 Verurteilungen jedoch sehr wenige, so der Abgeordnete weiter. Dies liege auch daran, dass Anklagen und die vorliegenden Beweise nicht immer die nötige Qualität für die Verfahren hatten. „Es stellt sich daher die Frage, wie die Beweissicherung, nicht nur im Falle des früheren Jugoslawien, zu organisieren ist, ohne vor Ort zu sein.“ In der Geschichte gäbe es dafür Vorbilder: „Lehre Nummer 2 - gelingt es, die Erfahrungen der United Nation War Crimes Commission aus dem zweiten Weltkrieg politisch zu erschließen und mit den heutigen modernen Technologien zu verknüpfen, wären schwerste Straftaten quasi zeitnah und dokumentierbar.“

Unmittelbar an Lehre 2 anschließend wäre es damit auch möglich, den Fokus des Kampfes gegen die Straffreiheit zu erweitern. „Das ICTY stellte vor allem höchste Amtspersonen vor Gericht, was durchaus ein Schritt vorwärts im Strafvölkerrecht ist“, so Helmut Scholz. „Allerdings ist es für das einzelne Opfer ebenso wichtig, dass der unmittelbare Täter zur Verantwortung gezogen wird. Das setzt aber zugleich die Fähigkeit der einzelnen Staaten voraus, dies auch tun zu können. Das kann nicht allein in der Verantwortung einer internationalen Gerichtsbarkeit wie dem Internationalen Strafgerichtshofs IStGH liegen, für den das Jugoslawien-Tribunal praktisch eine Blaupause war. Zumal, wie sich an Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit der vor dem Trubunal Anklagten zeigte, auch zentrale Gerichte Interessenseinflüssen unterliegen. Daher ist Lehre Nummer 3 eigentlich eine Frage: Wie kann die EU in Partnerländern, in denen die Notwendigkeit dazu besteht, gezielt die Fähigkeiten zur eigenen Rechtsprechung bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit stärken?

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