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Rede von Helmut Scholz vor dem Plenum des Europäischen Parlaments in Strasbourg zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement

09.09.2010

(Herr) Präsident, verehrte Abgeordnete, Der Schutz von Erfindergeist und Unternehmen vor dem Raub ihrer Ideen ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich stelle jedoch erneut die Frage, ob die Produktpiraterie eingeschränkt werden kann, wenn sich ein kleiner Club von Ländern auf ein Abkommen einigt - zumal diese Länder eher für Erfindungen als für Fälschungen bekannt sind. Diese Verhandlungen gehören in einen internationalen Rahmen wie die WIPO. ...

Rede vor dem Plenum des Europäischen Parlaments in Strasbourg

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete,

Der Schutz von Erfindergeist und Unternehmen vor dem Raub ihrer Ideen ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich stelle jedoch erneut die Frage, ob die Produktpiraterie eingeschränkt werden kann, wenn sich ein kleiner Club von Ländern auf ein Abkommen einigt - zumal diese Länder eher für Erfindungen als für Fälschungen bekannt sind. Diese Verhandlungen gehören in einen internationalen Rahmen wie die WIPO.

Die Unterhändler von Kommission und Rat sind sich dieses Dilemmas bewusst. Als Ausweg wollen Sie Unternehmen mit einem umfassenden Klagerecht ausstatten, das in die Absatzmärkte der potentiellen Fälscher eingreift. Verhaften wollen Sie die Importeure und laut Textentwurf noch immer auch den Endkunden - und zwar gleich an der Grenze, falls ein Vertragsstaat keine Ausnahme vornimmt. wörtlich heißt es: "Parties may exclude from border measures small quantities of goods of a non-commercial nature contained in travelers personal luggage."

Sie wollen sich dazu verpflichten, in der EU eine Gesetzeslage zu schaffen, in der auf Verlangen eines Unternehmens aus einem ACTA-Staat importierte Waren oder auch Programme auf Anordnung der Justiz beschlagnahmt oder gar vernichtet werden können - bei Bedarf sogar "inaudita altera parte" - also ohne die andere Partei anzuhören. Das klingt bei einem Container gefälschter Kettensägen vielleicht noch einfach, aber das Abkommen will dieses Vorgehen auch auf so komplizierte Sachverhalte wie Software-Komponenten ausdehnen. Werden hier bald Software-Riesen wie Microsoft zur Jagd blasen können und ihre kleinere Konkurrenz durch Prozesse und Verfahren erledigen?

Auch die Riesen der Unterhaltungsindustrie haben erfolgreich ihre Anliegen in die ACTA-Verhandlungen eingebracht. Nicht nur Downloads und Kopieren sollen verfolgt werden, sondern sogar die Herstellung und Verbreitung von Technologien, mit denen unter anderem auch ein Kopierschutz umgangen werden kann. Die USA haben nun zwar ihre Forderung nach Haftung der Internet Service Provider fallen gelassen. Im Strafrechtskapitel des Abkommens gibt es jedoch weiterhin den Paragraph zu "aiding and abetting" - also zur Beihilfe. Darüber hinaus müssten Provider auf begründetes Verlangen eines Unternehmens die Personendaten von Kunden übergeben, gegen die ein Verdacht der Urheberrechtsverletzung besteht. Wir haben in diesem Haus schon bei den SWIFT-Verhandlungen gelernt, dass zum Beispiel die USA einen Datenschutz wie im Verständnis der Europäischen Union nicht kennen. Wie sieht das in den anderen Vertragsstaaten aus?

Das Abkommen darf nicht in den Rechtsstand der Europäischen Union eingreifen. Kleine und Mittlere Unternehmen müssen vor Patentfeldzügen der Software-Riesen geschützt und der Schutz der Daten von Internet-Nutzern muss gewährleistet sein.

Problematisch ist auch, dass diese ACTA-Verhandlungsrunde den Entwicklungsländern die Sicht der Hersteller in den Industrieländern aufzwingt. Für arme Länder sind preiswerte Generika-Medikamente kein Geschäftsmodell, sondern eine Überlebensnotwendigkeit. Der schwache Verweis in der ACTA-Präambel, die diesbezüglichen Prinzipien der DOHA-Erklärung zum TRIPS-Abkommen anzuerkennen, gibt keine ausreichende Sicherheit. Das Abkommen darf die Versorgung mit Medikamenten in armen Ländern nicht gefährden.

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