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Klares Votum der Bürgerinnen und Bürger: Kein ISDS!

Pressemitteilung zur veröffentlichung der Ergebnisse der ISDS-Konsultation

13.01.2015

„Das ist eine klare Botschaft: Bürgerinnen und Bürger, Gewerkschaften, Landesregierungen und kleine und mittelständische Unternehmen wollen keine Sondergerichte für Konzerne gegen Staaten! Die Rekordbeteiligung von 150.000 Antworten auf die Fragen der Kommission hat gezeigt, wie intensiv dieses Thema in der Bevölkerung diskutiert wird“, kommentierte der handelspolitische Sprecher der Linksfraktion im Europäischen Parlament Helmut Scholz. „Nach Übergabe von einer Million Unterschriften gegen TTIP an Kommissionspräsident Juncker im vergangenen Dezember ist das Ergebnis der Konsultation ein weiterer Beleg dafür, dass die öffentliche Meinung dieses Projekt der Großkonzerne ablehnt.“

Doch obwohl die Kommission dieses Ergebnis auf 140 Seiten detailliert beschreibt, lautet ihr Fazit anders: es gäbe lediglich in vier Bereichen Nachbesserungsbedarf an ISDS. In den kommenden Wochen wolle man mit Parlament und Interessensgruppen beraten, wie dies in die Gespräche mit den USA aufgenommen werden könne. Im Gegensatz zu den kleinen Unternehmen hatten sich Wirtschaftsverbände und große Unternehmen für das Sonderklagerecht eingesetzt.

"Es wäre ein schwerer Fehler der Kommission, die Meinung der Bevölkerung zu ignorieren", warnt Helmut Scholz. „Der Bericht führt klar an, dass der ISDS-Mechanismus als Bedrohung für die Demokratie und die öffentlichen Finanzen wahrgenommen wird.“

„Die Kommission sollte nun entsprechend des deutlichen Votums der Bürgerinnen und Bürger handeln und ISDS sofort beerdigen“, forderte Helmut Scholz. „Auch aus dem mit Kanada ausgehandelten Handelsabkommen CETA muss ISDS gestrichen werden. Darüber stimmen wir im Herbst ab. Dem Votum der Bürgerinnen und Bürger wird das Votum der von ihnen gewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament folgen.“

Hintergrund:

Mit dem ISDS-Instrument wird Konzernen ein Klagerecht vor Sondertribunalen gegen Regierungen an die Hand gegeben, wenn beispielsweise Umwelt- oder Verbraucherschutzgesetze die Profiterwartungen verringern. Bei den Tribunalen handelt es sich um private Schiedsgerichte, gegen deren Entscheidungen keine Revisionsmöglichkeit vorgesehen ist. Letztlich kann ISDS damit Regierungen davon abhalten, Politik im öffentlichen Interesse zu verfolgen. Dass Unternehmensklagen gegen Staaten alles andere als eine Drohkulisse sind, belegen die Fakten: Die Zahl solcher Klagen ist von einem Dutzend Mitte der 1990er Jahre auf 568 bekannte Fälle (2013) gestiegen.

Vom März bis Juli vergangenen Jahres lief eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu ISDS. Die Ergebnisse wurden nun vorgestellt.

Antworten von MdEP Helmut Scholz im Konsultationsverfahren auf seiner Webseite unter https://www.helmutscholz.eu/de/article/467.zehntausende-beiträge-bei-isds-anhörung.html

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