EU-Handelskommissarin bleibt bei Investor-gegen-Staat-Klageverfahren
Am Mittwoch hat EU-Handelskommissarin Malmström ihre "Reformvorschläge" zur Staat-Investor-Gerichtsbarkeit vorgelegt. Statt jedoch das Sonderklagerecht für Unternehmen abzuschaffen - wie das u.a. in einer europaweiten Befragung zum Investor-gegen-Staat-Klageverfahren von Zehntausenden Menschen und auch von der Linkksfraktion im Europaparlament immer wieder gefordert wurde - hat sich die Kommission lediglich auf Modifizierungen beschränkt.